Kinderschutz in Gefahr: Wiederkehr war informiert
Personalnot schon im März angezeigt
Betreuung. Die von der Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft (KJA) in ihrem jüngsten Jahresbericht aufgezeigte prekäre Personalsituation in den Wiener Krisenzentren war bereits im März Thema einer Überlastungsanzeige des Dienststellenausschusses der Jugendämter an das Büro von Jugendstadtrat und Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr (Neos).
Aufgrund des Personalnotstandes könnten Mitarbeiter „ihrem gesetzlichen Auftrag des Kinderschutzes nicht in erforderlichem Ausmaß nachgehen“, heißt es darin. Es sei versucht worden, die Lücken durch Personal aus anderen Abteilungen zu schließen, doch dieses „kurzfristige nicht planbare Einspringen in einen anderen Arbeitsbereich, ohne Zeitperspektive führt zu deutlichen Belastungen der betroffenen Mitarbeiter*innen“, so die Kritik.
Obwohl Krisenzentren ein Schutzraum für Kinder und Jugendliche seien, die akut aus gefährdenden Familiensituationen herausgenommen werden müssen, müsse derzeit „in der Gefährdungseinschätzung auch die Situation in den Krisenzentren mitbedacht werden“, hieß es in der Anzeige.
Dies könne dazu führen, „dass Kinder und Jugendliche länger in belasteten, traumatisierenden Familiensituationen belassen werden müssen, weil eine Krisenunterbringung die größere Belastung darstellen würde“.
Im Büro Wiederkehrs wird beteuert, dass bereits Maßnahmen ergriffen worden seien, um die Situation zu verbessern. So werde ein spezielles Krisenzentrum für psychisch auffällige Kinder und Jugendliche geschaffen. Dem Personalmangel will man mit einer Schulungsinitiative entgegenwirken. Die Zahl der Ausbildungsplätze der Sozialpädagogik soll angehoben werden.
Sexuelle Übergriffe
Neben der Situation in den Krisenzentren hat die KJA nun auch auf Übergriffe gegen Kinder und Jugendliche im Sportbereich hingewiesen. „Neben Kinderrechtsverletzungen durch Leistungsdruck haben sich in den letzten Jahren auch Meldungen über sexuelle Übergriffe im Sport gehäuft“, heißt es.
Aufsehen auslösende Beispiele der jüngsten Vergangenheit waren etwa die Verurteilung des Judo-Doppelolympiasiegers Peter Seisenbacher 2020 und der erst im Mai erfolgte nicht rechtskräftige Schuldspruch gegen einen Sporttrainer in Wiener Neustadt.