Parteiengesetz wohl auch ohne SPÖ möglich
Transparenz. Die Sozialdemokraten wollen für ihre Zustimmung zu den gläsernen Parteikassen die Spitze des Rechnungshofs neu bestellen. Wie geht es jetzt weiter?
Genau sechs Jahre war Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker am Freitag im Amt. Halbzeit, würde das eigentlich heißen. Geht es nach der SPÖ, soll die Spitze des Rechnungshofes aber schon viel früher als in sechs Jahren neu bestellt werden. Dann nämlich, wenn das neue Parteiengesetz eingeführt wird, über das nächste Woche im Nationalrat abgestimmt werden soll.
Mit diesem Vorschlag, oder vielmehr dieser Bedingung für die Zustimmung zum Gesetz, sorgte der stellvertretende rote Klubchef Jörg Leichtfried am Donnerstag für Aufsehen.
Die Grünen lehnten die Absetzung Krakers prompt ab. Die Forderung mache deutlich, dass die SPÖ das Gesetz grundsätzlich verhindern wolle, diagnostizierte die grüne Klubchefin Sigrid Maurer.
Auch Kraker selbst geht davon aus, dass ihre Funktionsperiode – wie in der Verfassung vorgesehen – zwölf Jahre beträgt. Für andere Überlegungen bestehe kein Anlass, teilte ein Rechnungshofsprecher auf Twitter mit.
Aber wie geht es nun weiter? Kann das neue Parteiengesetz
nun doch nicht – wie geplant – am kommenden Donnerstag mit einer ZweiDrittel-Mehrheit im Parlament beschlossen werden?
Die SPÖ würde gerne weiterverhandeln. Nach außen hat sie gegenwärtig gut damit zu tun, ihre Forderung zu verteidigen. Man wolle ja nicht die Ablöse Krakers, sondern ihre Neubestellung auf Basis des neuen Gesetzes, zumal der Rechnungshof durch den Gesetzesbeschluss ja eine Reihe neuer Kompetenzen erhalten wird. So weit die offizielle Erzählung.
Allerdings: Dass das neue Gesetz die SPÖ mit ihrer kleinteiligen Struktur ordentlich treffen würde, ist kein Geheimnis. Gleiches ließe sich auch über die ÖVP sagen. Aber die hat das Gesetz nun einmal mitgestaltet – „an sich angepasst“, heißt es seitens der Kritiker, etwa aus der FPÖ.
Blaue Ablehnung
Die Blauen haben ihre Zustimmung im Parlament bereits gänzlich abgesagt. Denn die Schattenvereine der ÖVP könnten trotz neuen Gesetzes noch querfinanziert werden, heißt es gegenüber dem KURIER.
Bleibt der Koalition für eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat also nur noch die SPÖ.
Doch braucht es die für den Beschluss wirklich? Just an diesem zentralen Punkt der Debatte regten sich noch am Donnerstag Zweifel.
Auslöser dafür war ein Tweet des Politikwissenschafters Hubert Sickinger. Bis auf kleinere Abstriche brauche es für die zentralen Punkte des Gesetzespakets nämlich gar keine Verfassungsmehrheit, stellte er fest.
Der Kern der Reform – die Erweiterung der Einschaurechte des Rechnungshofes in die Parteifinanzen – sei ja bereits durch eine Verfassungsbestimmung gedeckt.
Neuer Modus
Wofür es allerdings auf jeden Fall die Zustimmung der SPÖ braucht, ist zum einen die Schaffung eines Parteienregisters – das zählt allerdings nicht zu den Kernanliegen der Grünen. Zum anderen braucht der neue Bestellmodus des oder der Rechnungshof-Präsidenten oder -Präsidentin eine Verfassungsmehrheit im Parlament.
Dieser Modus war ursprünglich ein Wunsch der SPÖ. Die Grünen waren bereit, darauf einzugehen, sofern eine sogenannte FallBack-Option vereinbart wird.
Das heißt, dass wenn sich nach einer gewissen Anzahl an Wahlgängen keine ZweiDrittel-Mehrheit findet, die Bestellung eines Rechnungshof-Präsidenten auch mit einer einfachen Mehrheit erfolgen kann. Das soll im Wesentlichen dazu dienen, dass der Rechnungshof nicht stillgelegt werden kann, indem ein Drittel der Abgeordneten immer wieder die Bestellung eines Präsidenten blockiert.
Bei den Grünen teilt man nun in jedem Fall die Einschätzung Sickingers. Man werde zwar weiterhin Gespräche führen, aber: „Sollte die SPÖ für ihre Zustimmung weiterhin darauf bestehen, dass Margit Kraker ihre Position als Rechnungshofpräsidentin aufgeben muss, werden wir eine einfachgesetzliche Lösung finden“, sagt Mauer. „Und wir werden das Gesetz, wie angekündigt, kommenden Donnerstag beschließen.“