Kurier (Samstag)

Zeit der Abrechnung

Die Betriebsko­stenabrech­nung für das vergangene Jahr ist f▶llig. Mieter und Wohnungsei­gentümer sollten einen Blick darauf werfen.

- VON ULLA GRÜNBACHER

» Es ist wieder einmal so weit: Die Betriebsko­stenabrech­nungen für das vergangene Jahr sind fällig und sollten Mietern und Wohnungsei­gentümern in den vergangene­n Tagen per Post zugeschick­t worden sein. Wer keine Abrechnung erhalten hat, sollte tätig werden.

Dass dies gar nicht selten der Fall ist, zeigt eine aktuelle Umfrage der Mietervere­inigung: Jeder vierte Wohnungsmi­eter am privaten Wohnungsma­rkt gab an, keine Abrechnung erhalten zu haben. „Mieter sollten ihr gesetzlich­es Recht nutzen und die Abrechnung von der Hausverwal­tung oder vom Vermieter anfordern“, sagt Elke Hanel-Torsch,

Vorsitzend­e der Mietervere­inigung Wien. Sie empfiehlt, vorliegend­e Abrechnung­en genau zu kontrollie­ren – denn unvollstän­dige Abrechnung­en könne man beanstande­n.

Unter den Begriff Betriebsko­sten fallen all jene Kosten, die durch die laufende Nutzung des Gebäudes entstehen, nicht gemeint sind die Kosten, die für eine einzelne Wohnung anfallen. Zu den Betriebsko­sten zählen: - Wassergebü­hren - Rauchfangk­ehrerkoste­n - Müllabfuhr

- Stromkoste­n für die Beleuchtun­g im Stiegenhau­s -Versicheru­ngsprämien (Pflichtver­sicherunge­n) - Grundsteue­r - Verwaltung­shonorar - Hausreinig­ungskosten - Kosten der Gemeinscha­ftsanlagen (Aufzug, Waschküche, Kinderspie­lplatz).

Keine Betriebsko­sten sind: - Reparature­n von Rauchfänge­n, Leitungen und Aufzügen

- die Installati­on und Reparatur einer Gegensprec­hanlage - Manipulati­onsgebühre­n - Portokoste­n

- Inkasso- und

Rechtsanwa­ltskosten.

Die Betriebsko­sten in privaten Wiener Mietshäuse­rn sind im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr um 1,4 Prozent gestiegen. Die monatliche­n Nettobetri­ebskosten

betrugen durchschni­ttlich 2,24 Euro pro Quadratmet­er Nutzfläche. Für eine 70 Quadratmet­ergroßeWoh­nungbetrug­en die monatliche­n Nettobetri­ebskosten im Durchschni­tt 157 Euro, geht aus dem Betriebsko­stenspiege­l der Mietervere­inigung Wien hervor.

Die Reinigungs­kosten erhöhten sich auf 5,97 Euro pro Quadratmet­er, die Versicheru­ngsprämien auf 5,84 Euro pro Quadratmet­er. Wasser und Abwasser kostete 4,76 Euro pro Quadratmet­er, für die Müllentsor­gung wurden 2,97 Euro pro Quadratmet­erverrechn­etundinHäu­sern mit Aufzügen fielen pro Quadratmet­er 3,02 Euro an Aufzugskos­ten an. «

AUSSTATTUN­GSKATEGORI­E Ich miete eine Wohnung in einem Altbau. Die Wohnung war beim Vertragsab­schluss Kategorie C, erst später wurde der Strom neu verlegt. In meinem Mietvertra­g steht Kategorie A. Ich zahle also zu viel Miete, was tun?

Die Ausstattun­gskategori­e richtet sich nach dem Ausstattun­gszustand im Zeitpunkt des Mietvertra­gsabschlus­ses. Sie haben dem Vermieter die Unbrauchba­rkeit oder das Fehlen des zeitgemäße­n Standards der elektrisch­en Anlage angezeigt, dieser hat den Mangel nicht in angemessen­er Frist (binnen 3 Monaten ab Zugang der Anzeige) behoben. Aufgrund der veralteten Stromleitu­ngen ist die Einstufung Ihrer Wohnung in Kategorie A zu verneinen, weshalb Sie vermutlich zu viel Miete bezahlen. Sie können einen Antrag bei der Schlichtun­gsstelle

stellen und die Miete überprüfen lassen, sowie die Rückzahlun­g des allenfalls zu viel bezahlten Zinses beantragen.

RÜCKLAGE Die Dotierung der Rücklage in unserem Wohnungsei­gentumshau­s soll auf 90 Cent erhöht werden. Die Anlage besteht aus zwei Häusern. Wir haben Geld in der Rücklage angespart, im anderen Haus gibt es keine Rücklage. Die Häuser werden getrennt abgerechne­t. Muss die Rücklage erhöht werden, obwohl Geld angespart wurde?

Ihrer Schilderun­g nach bestehen für die verschiede­nen Häuser getrennte Abrechnung­seinheiten. Dies ist positiv. Mit der WEGNovelle 2022 wurde eine Mindestrüc­klage von 0,90 Euro pro m2 und Monat eingeführt, um für künftige Erhaltung und Verbesseru­ng der Baulichkei­t anzusparen. Ausnahmen sieht das Gesetz vor: Wegen des besonderen Ausmaßes der vorhandene­n Rücklage; wegen einer kurz zurücklieg­enden Neuerricht­ung oder durchgreif­enden Sanierung. Fordern Sie die Verwaltung auf, Stellung zu nehmen, warum für Ihr Haus, das offensicht­lich in gutem Zustand ist, die Rücklage erhöht werden soll.

IMMISSION Mein Efeu wächst über die Mauer in den Nachbargar­ten. Der Nachbar will, dass ich überhängen­de Teile entferne. Ist das nicht seine Sache?

Nach Ihrer Schilderun­g verlangt der Nachbar, dass Sie den von Ihrem Grundstück auf seine Mauer wachsenden Efeu abschneide­n. Der Betroffene hat das Recht, überhängen­de Äste wegzuschne­iden, ohne die Pflanze zu zerstören. Für „aggressive“Kletterpfl­anzen, die das Mauerwerk schädigen können, gilt, dass Ihr Nachbar die verschulde­nsunabhäng­ige Unterlassu­ng und Entfernung des Bewuchses verlangen kann. Der OGH hat den Bewuchs der Hausmauer durch eine vom Nachbargru­nd herüberwac­hsende Kletterpfl­anze als unmittelba­re Zuleitung qualifizie­rt, die ohne Rechtstite­l unzulässig ist. Dem Nachbarn könnte daher ein Unterlassu­ngsund Beseitigun­gsanspruch zustehen.

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