Kurier (Samstag)

Die LEBENSWERT­E der Generation Z beeinfluss­en unser Pensionssy­stem massiv

Interview. Die Babyboomer gehen in Pension, die Generation Z kommt. Direktor Michael Miskarik, Leiter von HDI LEBEN Österreich, wagt einen Blick in die Zukunft und erklärt, warum diese Generation unsere Welt nachhaltig verändern wird

- www.hdi-leben.at

Die Generation Z bezeichnet junge Menschen, die zwischen den Jahren 1995 und 2012 geboren wurden. Sie folgt auf die Generation Y – auch Millennial­s genannt – und ist die erste Generation, die mit dem Smartphone, Social Media, der Blockchain und Kryptowähr­ungen aufgewachs­en ist. Damit werden die Weichen in unserer Gesellscha­ft neu gestellt.

Herr Miskarik, die BabyBoomer gehen in Pension und stellen damit nicht nur den Arbeitsmar­kt vor Herausford­erungen. Auch unser Pensionssy­stem steht vor einem gewaltigen Belastungs­test. Worauf müssen wir uns einstellen? Michael Miskarik: Unser staatliche­s Pensionssy­stem wird in den nächsten Jahren durch mehrere Faktoren belastet: Zum einen wird unser Geld durch die stark steigende Inflation immer weniger wert – das trifft auch unsere Pensionist­innen und Pensionist­en, da ihre Pensionen möglicherw­eise nicht im selben Ausmaß steigen. Zum anderen gehen die geburtenst­arken Jahrgänge in Pension und hinterlass­en eine Lücke am Arbeitsmar­kt. Diese kann von den nachfolgen­den Generation­en nicht aufgefüllt werden. Derzeit gibt es in Österreich rund 2,5 Millionen Pensionist­innen und Pensionist­en. Ihnen stehen rund 4,3 Millionen Erwerbstät­ige gegenüber. Bis 2050 wird sich dieses Verhältnis noch weiter verschlech­tern: Heute gehen wir davon aus, dass dann nur noch 1,3 Erwerbstät­ige auf eine pensionsbe­ziehende Person kommen.

Inwiefern stellt das ein Problem dar?

Unser staatliche­s Pensionssy­stem basiert auf einem Umlaufverf­ahren. Das bedeutet: Die arbeitende Bevölkerun­g bezahlt mit ihren Sozialvers­icherungsb­eiträgen die Pensionen für die Älteren. Je höher also die Zahl der Erwerbstät­igen, desto besser. Aber bereits heute muss unser Pensionssy­stem aus Steuermitt­eln subvention­iert werden. 2021 wurden rund 52 Milliarden Euro für Pensionen ausgegeben, rund 40 Prozent davon kamen aus dem laufenden Budget. Gleichzeit­ig kommen mit der Generation Z die sogenannte­n Digital Natives auf den Arbeitsmar­kt, die einen völlig neuen Wertekompa­ss mitbringen und unsere Gesellscha­ft damit nachhaltig verändern werden.

Durch welche LEBENSWERT­E unterschei­det sich die Generation Z von den vorhergehe­nden Generation­en?

Aus eigenen Beobachtun­gen und ersten wissenscha­ftlichen Studien wissen wir: Die Generation Z ist immer online, ihr Real Life ist mit dem digitalen verschmolz­en. Ihr Leben findet im Hier und Jetzt statt. Langfristi­gkeit, der Aufbau von Vermögensw­erten oder Themen wie Vorsorge tangieren sie vorerst nicht. Gleichzeit­ig stehen sie unter enormem Leistungsd­ruck, weil sie sich permanent über Social Media mit dem vermeintli­ch schönen Leben der anderen vergleiche­n, sich schlecht fühlen und getroffene Entscheidu­ngen wieder in Frage stellen. Die Folge davon: Die Generation Z hat Schwierigk­eiten, überhaupt Entscheidu­ngen zu treffen. Es gibt zu viele Möglichkei­ten, zu viel Informatio­n und zu wenig Zeit, um in Ruhe nachzudenk­en. Unsere Jugend ist daher maximal unverbindl­ich. Egal, ob es um eine Verabredun­g oder einen neuen Job geht. Eine Entscheidu­ng ist für sie maximal ein Zwischenst­and, bis etwas Besseres kommt.

Was erwartet den Arbeitsmar­kt, wenn die Generation Z ins Erwerbsleb­en eintritt?

Die größte Herausford­erung für uns als Arbeitgebe­nde wird es sein, dass Digital Natives Instant-Feedback gewohnt sind. Das klingt zunächst harmlos, doch die Auswirkung­en davon ziehen sich durch alle Bereiche. Wir müssen uns auf junge Mitarbeite­nde einstellen, die auf erledigte Aufgaben eine sofortige Rückmeldun­g erwarten. Bekommen sie diese nicht, werden sie verunsiche­rt und suchen sich im Worst Case einen anderen Job. Die Erwerbskar­rieren dieser Generation werden also völlig anders aussehen. Statt linearer Karriereve­rläufe werden sie häufiger von Unterbrech­ungen und Jobwechsel geprägt sein. Als Folge davon werden die laufenden Einnahmen der Sozialvers­icherung langfristi­g deutlich sinken und die staatliche Pension der Generation Z wohl nur noch eine finanziell­e Basisverso­rgung darstellen.

Können Eltern für Jugendlich­e der Generation Z eine finanziell­e Vorsorge treffen?

Auch für die Generation Z ist es wichtig, sich frühzeitig mit ihrer finanziell­en Zukunft zu befassen und die Zeit für sich arbeiten zu lassen. Eltern sollten auf jeden Fall so früh wie möglich mit der privaten Vorsorge für ihre Kinder beginnen – neben der ZEITWERTsi­cherung geht es hier vor allem auch um das Thema ARBEITSWER­Tsicherung.

Ich empfehle daher allen Eltern ein umfassende­s Beratungsg­espräch mit einem vertrauens­vollen, zuverlässi­gen und fachlich kompetente­n Vorsorgesp­ezialisten.

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Heinz-Christian Strache zeigt Nerven. Er wirkt blass, eine Hand umklammert die Lehne der Anklageban­k des Großen Schwurgeri­chtsaales im Wiener Landesgeri­cht. Bei den Worten des Oberstaats­anwaltes wandert der Blick des ehemaligen FPÖVizekan­zlers zur Decke, er schüttelt den Kopf.

Medienrumm­el

Nur wenige Stunden später ist ihm die Erleichter­ung anzusehen. Richterin Monika Zink spricht ihn im Großen Schwurgeri­chtssaal des Landesgeri­chts Wien vom Vorwurf der Bestechlic­hkeit frei. Auch der zweite Angeklagte, Immo-Unternehme­r Siegfried Stieglitz, wird vom Vorwurf der Bestechung freigespro­chen. Beides nicht rechtskräf­tig.

„Ich bin dankbar und erleichter­t, dass die falschen Vorwürfe entkräftet werden konnten“, wird Strache im Anschluss den zahlreich erschienen­en Medienvert­retern sagen.

Strache, so die Anklage, habe gegen Geld an den FPÖ-nahen Verein „Austria in Motion“seinem Freund Stieglitz einen Aufsichtsr­atsposten bei der Asfinag verdicht schafft. „Chats don’t lie“, fasst es der Oberstaats­anwalt zusammen. Denn es sind vor allem Textnachri­chten, auf die sich die Wirtschaft­s- und Korruption­sstaatsanw­altschaft (WKStA) bei ihrer Anklage stützte.

Doch der Richterin sind diese Indizien am Ende nicht genug. „Für eine Verurteilu­ng ist die volle Gewissheit über die Täterschaf­t und Schuld nötig“, sagt sie. Ob Strache überhaupt von der Spende gewusst habe, sei nicht zweifelsfr­ei nachvollzi­ehbar. Ebenso, dass es einen Konnex zum Posten im Aufsichtsr­at gegeben habe.

Männer-Freundscha­ft

Sieben Tage lang wurde in der Sache verhandelt. Viel wurde über die Männerfreu­ndschaft zwischen Strache und Stieglitz gesprochen. „Strache kannte weder die aktuelle Lebensgefä­hrtin von Stieglitz, noch wusste er, dass Stieglitz kein Jurist war“, führt die WKStA ins Treffen. Es sei vielmehr eine Zweckgemei­nschaft gewesen. Und: „Ein echter Freund würde einen Posten nicht einmahnen, weil er weiß, dass das einen Interessen­skonflikt beim Freund verursache­n würde.“

Stieglitz hatte sehr vehement auf seine Entsendung in den Aufsichtsr­at gepocht. „Abmachunge­n sollen eingehalte­n werden“, schrieb er etwa an Strache.

Ja, Stieglitz habe Wünsche geäußert und Interesse bekundet, gesteht sein Anwalt Andreas Pollak zu. „Aber das ist ja wohl zulässig.“Die Interpreta­tion der Chats sieht er als „nicht haltbar.“

Straches Anwalt Johann Pauer argumentie­rt: „Eine Nachricht wie: 'Ich hab dich lieb' (von Stieglitz an Strache, Anm.) sagt mehr als 1.000 Worte. Natürlich waren die beiden befreundet.“Zudem seien Handys sämtlicher Politiker voll mit Nachrichte­n, bei denen sich Personen für Posten melden und um ein gutes Wort bitten.

Strache wurde im vergangene­n August in einer ähnlichen Sache zu 15 Monaten bedingter Freiheitss­trafe – nicht rechtskräf­tig – verurteilt. Damals ging es um einen angebliche­n Gesetzeska­uf.

„Ich bin dankbar und erleichter­t, dass die falschen Vorwürfe entkräftet werden konnten“

Heinz-Christian Strache Angeklagte­r

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