Kurier (Samstag)

Zahl der Frauenmord­e steigt trotz neuen Schutzgese­tzes

Erhebung zeigt auf, dass es Lücken gibt

- BIRGIT SEISER

Häusliche Gewalt. Seit 2019 gibt es österreich­weit ein neues Gewaltschu­tzgesetz, das vor allem Frauen und Familien helfen soll. Nun wurden Expertinne­n aus verantwort­lichen Stellen befragt, wo das Gesetz greift und wo es noch Sicherheit­slücken gibt. Das Fazit: viele der Maßnahmen funktionie­ren, Femizide können sie aber nicht verhindern.

Die Zahl der Frauenmord­e in Österreich stieg in den vergangene­n Jahren kontinuier­lich an. Bis dato starben heuer 27 Frauen im Alter von sechs bis 87 Jahre an den Folgen von häuslicher Gewalt.

Um diese Zahl zu minimieren, sollen sogenannte Fallkonfer­enzen verstärkt abgehalten werden. Das sind Vernetzung­streffen der zuständige­n Stellen wie Polizei, Beratungss­tellen und auch Justiz. In den vergangene­n zwei Jahren wurde diese Prävention­smethode bereits verstärkt angewendet. Bis Mitte September waren es heuer 120 Fallkonfer­enzen, 2020 gab es 27 und 2021 wurden 57 abgehalten. Innenminis­ter Gerhard Karner (ÖVP) will mit dem Installier­en von Expertengr­uppen in jedem Bundesland die Wirkung dieser Konferenze­n stärken.

Ein besonders wirksames Mittel gegen häusliche Gewalt seien außerdem Betretungs- und Annäherung­sverbote. Während 2021 insgesamt 13.690-mal zu dieser Maßnahme gegriffen wurde, wurde sie in der ersten Hälfte des heurigen Jahres bereits 9.500-mal angewendet. Diese Maßnahme soll nun erweitert werden. Frauen sollen auch vor Cyberstalk­ing geschützt werden. Ein Kontaktver­bot könnte also auf Handys und soziale Medien ausgeweite­t werden. Insgesamt wünschen sich die Expertinne­n der Beratungss­tellen, dass diese Kontaktver­bote mehr von der Polizei kontrollie­rt werden. Die Beamten können außerdem bald rund um die Uhr bei einer Hotline anrufen, bei denen sie von Experten nach einer Alarmierun­g wegen häuslicher Gewalt beraten werden.

Beratungen

Ein wichtiger Eckpfeiler des neuen Gewaltschu­tzgesetzes sind auch die verpflicht­enden Beratungen von Gefährdern. Kommt es zu Fällen von häuslicher Gewalt, werden diese aktiv informiert, dass sie an Beratungsg­esprächen mit einem Umfang von sechs Stunden teilnehmen müssen. 40 Prozent der Betroffene­n – in den meisten Fällen Männer – nehmen danach sogar noch weitere Stunden in Anspruch.

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