Kurier (Samstag)

Generalsta­atsanwalt wird zur Nervenprob­e für Türkis-Grün

ÖVP lehnt Konzept der Justizmini­sterin ab

- RAFFAELA LINDORFER

Reformproj­ekt. Es hakt schon beim Namen. Ein „Bundesstaa­tsanwalt“war zwischen ÖVP und Grünen ausgemacht, jetzt betitelt ihn die grüne Justizmini­sterin Alma Zadić als „Generalsta­atsanwalt“. Das ist aber noch die geringste Sorge von ÖVP-Verfassung­sministeri­n Karoline Edtstadler.

Sie stört, dass der Eindruck entstanden sei, das Reformproj­ekt werde genau so kommen, wie Zadić es zuletzt (u. a. im KURIER-Interview am Freitag) skizziert hat. Dabei haben die politische­n Verhandlun­gen noch nicht einmal begonnen. Es liegt lediglich der Endbericht einer Arbeitsgru­ppe vor. Und daran hat Edtstadler, die im Gespräch mit Journalist­en einmal mehr ihre Berufserfa­hrung als Richterin und Staatsanwä­ltin betont, einiges zu bemängeln.

„Unabdingba­r“ist für sie die parlamenta­rische Kontrolle der neuen Weisungssp­itze – bei Bestellung, Abberufung und laufender Kontrolle.

Die Knackpunkt­e

Nach Zadić’ Konzept soll die Bestellung über einen Personalse­nat laufen. Edtstadler will aber Ausschreib­ung, Hearing und Beschluss per Zweidritte­lmehrheit im Parlament – ähnlich wie bei der Wahl der Rechnungsh­ofpräsiden­ten.

Per Parlaments­beschluss solle der General- bzw. Bundesstaa­tsanwalt bei Verfehlung­en auch vorzeitig abberufen werden können. Edtstadler will zudem eine Befristung der Amtszeit. Im Konzept der Arbeitsgru­ppe endet diese erst mit dem 65. Lebensjahr.

Unklar ist, was der Generalsta­atsanwalt eigentlich macht. Derzeit kann die Justizmini­sterin bei öffentlich relevanten Fällen per Weisung das Vorhaben einer Staatsanwa­ltschaft korrigiere­n. Diese Weisungen soll künftig aber nicht der neue Generalsta­atsanwalt selbst, sondern ein Dreier-Senat tätigen. Edtstadler wundert sich: „Ist der Generalsta­atsanwalt nur eine rein repräsenta­tive Figur?“

Ein Dreier-Senat ist für sie „nicht vorstellba­r“. Es brauche eine Person, die Entscheidu­ngen trifft und dafür Verantwort­ung übernimmt. Wieder geht es um Kontrolle: Es müsse klar sein, an wen sich das Interpella­tionsrecht (z. B. parlamenta­rische Anfragen) richtet.

Beschluss nur im Paket

Was die genaue Ausgestalt­ung der laufenden Kontrolle betrifft, ist Edtstadler „offen“, sagt sie – und beharrt nicht auf der ÖVP-Idee eines ständigen Unteraussc­husses. Es sei auch logisch, dass das Parlament nicht über jeden Schritt der Staatsanwa­ltschaften informiert werden muss bzw. darf; etwa, wenn es um anstehende Hausdurchs­uchungen geht. Aber: „Es braucht die Rückbindun­g zum Volk, sonst entsteht ein demokratie­freier Raum.“

Wie es jetzt weitergeht? Die Verhandlun­gen starten demnächst, und da lauert schon der nächste Stolperste­in: Edtstadler will den Bundesstaa­tsanwalt nur im Paket mit Maßnahmen zur Verfahrens­beschleuni­gung und zur Verbesseru­ng der Beschuldig­tenrechte umsetzen – auch das sei von Anfang an ausgemacht gewesen, sagt sie. Davon ist im Arbeitsgru­ppen-Papier aber keine Rede.

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Verfassung­sministeri­n Karoline Edtstadler (ÖVP) ist auf Konfrontat­ionskurs mit der grünen Justizmini­sterin Alma Zadić

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