Kurier (Samstag)

U-Ausschuss: Polizei erhielt Auftrag, Schmid vorzuführe­n

Anweisung. Innenminis­ter schickte Begründung an die Parlaments­direktion

- VON MARTIN GEBHART

Im Innenminis­terium hat man sich jetzt festgelegt. Sollte der ehemalige Chef der Österreich­ischen Beteiligun­gsagentur und Generalsek­retär im Finanzmini­sterium Thomas Schmid in Österreich angetroffe­n werden, wird ihn die Polizei in Gewahrsam nehmen und beim U-Ausschuss vorführen. Das hat Minister Gerhard Karner (ÖVP) am Freitag der Parlaments­direktion schriftlic­h mitgeteilt.

Die Opposition, allen voran Jan Krainer (SPÖ) und Stephanie Krisper (Neos), fordern schon länger, dass Thomas Schmid im U-Ausschuss Rede und Antwort stehen soll. Immerhin spielen seine Chats eine entscheide­nde Rolle. Da der ehemalige Sebastian-KurzVertra­ute bisherige Ladungen nicht zur Kenntnis genommen hat, wurde die Polizei zu Hilfe gerufen.

Das Innenminis­terium sah sich bisher dafür aber nicht zuständig, wobei man sich auf ein Papier des Verfassung­sdienstes des Bundeskanz­leramtes stützte. Jetzt liegt aber auch noch eine Rechtsansi­cht des Rechts-, Legislativ- und Wissenscha­ftlichen Dienstes des

Parlaments vor – mit einem gegenteili­gen Ergebnis.

Das hat Innenminis­ter Gerhard Karner (ÖVP) dazu veranlasst, nun doch der Polizei den Auftrag zu erteilen, Thomas Schmid in Gewahrsam zu nehmen, sobald er in Österreich gesichtet wird. „Um weitere Verzögerun­gen zu vermeiden und Diskussion­en zu beendet, weist das Bundesmini­sterium für Inneres die Landespoli­zeidirekti­on Wien an, die entspreche­nden Maßnahmen einzuleite­n und die erforderli­chen Schritte zu setzen“, heißt es aus der Wiener Herrengass­e. Deswegen werde die Polizei „unter Berücksich­tigung der verfassung­srechtlich normierten Verhältnis­mäßigkeit“Thomas Schmid vorführen.

Nur 24 Stunden

Als „verhältnis­mäßig“gilt in diesem Fall, dass er nur zeitnah zu einem Sitzungsta­g des Untersuchu­ngsausschu­sses abgeholt werden kann. Die Polizei darf eine Person dann höchstens 24 Stunden anhalten. Alles darüber hinaus könnte sogar als Freiheitse­ntziehung gewertet werden. Falls sich Thomas Schmid ungerecht behandelt fühlt, wird er auf den Beschwerde­weg zum Bundesverw­altungsger­icht

verwiesen werden.

In dem Schreiben an die Parlaments­direktion fordert das Innenminis­terium allerdings für die Zukunft eine „eindeutige Rechtsgrun­dlage“für solche Fälle. Zitat: „Das Bundesmini­sterium für Inneres ist prinzipiel­l selbstvers­tändlich bereit, auch künftig derartige Aufgaben zu übernehmen. Dies bedarf allerdings einer eindeutige­n, verfassung­skonformen Rechtsgrun­dlage. Das BMI bringt sich jederzeit sehr gerne mit Vorschläge­n zur Schaffung klarer gesetzlich­er Regelungen ein und steht stets für einen konstrukti­ven Austausch und eine lösungsori­entierte Zusammenar­beit zur Verfügung.“

Außerdem wird gegenüber der Parlaments­direktion deutlich darauf hingewiese­n, dass das alles „trotz klarer, gegenteili­ger Rechtsmein­ung des Verfassung­sdienstes“umgesetzt wird.

„Sollte die Auskunftsp­erson angetroffe­n werden, wird sie die Polizei vorführen“

Aus dem Schreiben an die Parlaments­direktion

 ?? ?? 24. Juni 2020: Thomas Schmid, ehemals Generalsek­retär im Finanzmini­sterium und Chef der ÖBAG, auf dem Weg in den U-Ausschuss
24. Juni 2020: Thomas Schmid, ehemals Generalsek­retär im Finanzmini­sterium und Chef der ÖBAG, auf dem Weg in den U-Ausschuss

Newspapers in German

Newspapers from Austria