Ab sofort gelten bei der Vergabe von Wohnkrediten strengere Vorgaben in puncto Eigenmittel, Kreditrate und Laufzeit. So sollen Ausfälle verhindert werden.
Der größte Traum der Österreicherinnen und Österreicher ist nach wie vor, ein eigenes Haus oder eine Wohnung zu besitzen. Der Weg dorthin ist oft ein steiniger–undistnunnocheinbisschen schwieriger zu beschreiten geworden.DennEigentumzuschaffen, ist nun einmal die größte finanzielle Herausforderung für die meisten. Ohne eine Fremdfinanzierung ist es nur in den seltensten Fällen möglich.
Einen Kredit zu bekommen, könnte allerdings für einige Interessenten nun recht schwierig werden. Denn seit 1. August dieses Jahres ist die neuerlassene Verordnung für KreditinstituteImmobilienfinanzierungsmaßnahmen (KIM-V) der Finanzmarktaufsicht (FMA) sowie die Änderung der Vermögens-, Erfolgsund Risikoausweis-Verordnung in Kraft getreten. Die FMAfolgtedamitdenEmpfehlungen
des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) zur Reduzierung und Begrenzung der Risiken bei der Finanzierung von Wohnimmobilien.
DIE HINTERGRÜNDE
Die steigenden Immobilienpreise sowie die Zinswende alarmierte die Österreichische Nationalbank schon seit einiger Zeit. Denn beides in Kombination könnte dazu führen, dass Kreditnehmer in
Zahlungsschwierigkeiten geraten – sie haben in sich zu hoch verschuldet. Durch die zukünftige Zinsbelastung könnte ihr Einkommen zu gering sein, um die Raten weiterhin zu bedienen. Auch ein weiterer Punkt führte zu der KIM-V: Die Baukosten steigen enorm an, was wiederum dazu führen könnte, dass die Finanzierungsmodelle beim Hausbau, die abgeschlossen wurden, künftig nicht mehr halten.
DIE AUSWIRKUNGEN
Um Ausfälle bei der Rückzahlung zu minimieren, gelten – wie erwähnt – bei Krediten nun neue Mindestvergabestandards . Betroffen sind davon Privatpersonen, die eine Finanzierung für den Bau oder Kauf von Immobilien für den Eigenbedarf benötigen. So ist ab sofort festgeschrieben, dass die Eigenmittel mindestens 20 Prozent betragen müssen. Sie setzen sich aus zehn Prozent des
Kaufpreises zuzüglich der Kaufnebengebühren von bis zu zehn Prozent zusammen. Zudem darf die Kreditbelastung insgesamt nicht mehr als 40 Prozent des gesamten Haushaltseinkommens ausmachen und die maximale Kreditlaufzeit wird mit 35 Jahren beschränkt. Doch auch für die Banken ergibt sich eine Neuerung: Sie können ab sofort maximal 90 Prozent des gesamten Finanzierungsvolumens durch die Eintragung im Grundbuch hypothekarisch besichern. Kontrolliert wird die Einhaltung der KIMV durch die Bankenaufsicht. Doch auch die interne Überprüfung der Kreditinstitutewirdverstärkt:Vor Auszahlung eines Kredites müssen diese mehrfache Kontrollen durchführen.
Für viele wird damit der Traum von Eigentum in weite Ferne rücken. Dennoch ist es nicht unmöglich, Geld von den Banken zu bekommen. So sind etwa Kredite bis50.000Eurovondenneuenund strengeren Regeln betroffen. Diese Ausnahmeregelung soll dazu dienen, Renovierungen und Sanierungen zu erleichtern. Zudem dürfen Banken bei 20 Prozent ihrer vergebenen Kredite eine der Obergrenzen überschreiten.
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