Aus für Chaletdörfer
Salzburg schnürt ein Gesetzespaket gegen den „Ausverkauf der Heimat“. Die Novelle des Raumordnungsgesetzes soll Spekulation stoppen sowie Grund und Boden für Einheimische sichern.
» Immer mehr Chaletdörfer in den Bergen und Zweitwohnsitze, welche die meiste Zeit des Jahres leer stehen, weil sie nur zu Ferienzeiten genutzt werden. In touristischen Lagen, an Skipisten und heimischen Seen, ist Grund und Boden besonders begehrt. Die große Nachfrage treibt die Preise in die Höhe – und macht Wohnraum für Ansässige unleistbar.
vorzuschieben, hat das Land Salzburg nun ein Gesetzespaket geschnürt. Auslöser war der vernichtende Prüfbericht des Landesrechnungshofs über die Grundverkehrskommissionen im Pinzgau. Das neue Salzburger Grundverkehrsgesetz und die Novelle des Raumordnungsgesetzes sollen „Spekulation und Zweitwohnsitze stoppen sowie Grund und Boden für Einheimische sichern“, so VP-Landesrat Josef Schwaiger. Das Paket, das noch heuer im Landtag beschlossen wird und 2023 in Kraft treten soll, definiert, wer unter welchen Bedingungen Grün- und Bauland erwerben kann und wie dieses genutzt wird. Erstmalig greifen Grundverkehrsgesetz, Baurecht und Raumordnungsgesetz ineinander. Novelliert wird auch die Grundverkehrskommission. Der Landesrechnungshof kritisierte, dass diese im Pinzgau das Gebot der Rechtsstaatlichkeit „weitgehend missachtet“hätte. Dokumentationen bei den Entscheidungen
über Grundverkäufe fehlten oder waren mangelhaft. Die Novelle sieht eine weisungsfreie Grundverkehrskommission unter der Leitung eines Grundverkehrsbeauftragten vor.
Im Gesetz wird der „grüne Grundverkehr“(landwirtschaftliche Flächen) und „graue Grundverkehr“(Bauland/Immobilien) neu geregelt. Salzburg sei hier österreichweit Vorreiter, so der Landesrat. Die Devise: Bauernland soll in Bauernhand bleiben. Käufer müssen ein Bewirtschaftungskonzept vorlegen, die Nutzungspflicht beträgt 15 Jahre. Bei erklärungswidrigen Nutzung droht die Versteigerung. 75 Prozent des Grundstücks müssen selbst bewirtschaftetwerden.DieräumlicheNäheist für einen privilegierten Erwerb durch Landwirte ausschlaggebend, diese beträgt 20 km zu landwirtschaftlichen Nutzflächen und 60 km für Forst- und Almflächen. Großgrundbesitz wird durch einen Einheitswert definiert und statt des ortsüblichen Preises ein Bodenrichtpreis eingeführt, der sich am Ertragswert orientiert.
dass keine zusätzlichen Chaletdörfer und Zweitwohnsitze entstehen. Beim Kauf von Immobilien muss künftig die Nutzung als Hauptwohnsitz feststehen. Der Käufer muss nachweisen, dass sich sein Lebensmittelpunkt dort befindet. Kann er dies nicht fristgerecht, gegehörige he man in die Versteigerung, der Käufer bekommt sein Geld zurück. Zweitwohnsitzbeschränkungsgemeinden werden festgelegt. Zweitwohnungen, die nach 1. März 1993 und vor 1. Jänner 2019 genutzt werden, können nur mehr an Anübertragen werden. Im grauen Grundverkehr gibt es Fristen für die Aufnahme der Nutzung: Ein Jahr für bebautes Grundstück, fünf Jahre bei umfassender Sanierung eines Gebäudes, sieben Jahre für unbebaute Grundstücke. «
Der Waschtisch ist der Ort, an dem wir uns die Zähne putzen, das Gesicht waschen, schminken, rasieren, mehrmals täglich die Hände waschen. Er muss also einer Vielzahl von Funktionen gerecht werden. Deshalb hat Geberit die Serie ONE mit einem Design- und Technik-Update versehen, die mit dem begehrten if Design-Award ausgezeichnet wurden. „Die Geberit SerieONEerlaubtüber2000Kombinationsmöglichkeiten für die volle Entfaltung des persönlichen Stils“, sagt Guido Salentinig, Geschäftsführer von Geberit Österreich. Die neuen Spiegelschränke derSerieONEsindmitdempatentierten ComfortLight ausgestattet:Vieraufeinanderabgestimmte Lichtquellen ermöglichen eine individuellsteuerbareBeleuchtung. Das blendungsfreie Licht beleuchtet den Waschtisch, die Badbenutzer sowie den Raum.