Kurier (Samstag)

Soldat als Nazi: Regierung will nun das Gesetz ändern

Beamten-Entlassung soll ins Verbotsges­etz

- DOMINIK SCHREIBER, KID MÖCHEL

Bundesheer. Der KURIER-Bericht über einen Unteroffiz­ier, der trotz nationalso­zialistisc­her Wiederbetä­tigung nicht aus dem Heeresdien­st entlassen wurde, sorgte für einen „Schock“bei Bundespräs­ident Alexander Van der Bellen und heftige Kritik von SPÖ, Grünen und Neos.

Nun soll es zu einer Gesetzesän­derung kommen, wie Justizmini­sterin Alma Zadić (Grüne) auf Twitter ankündigte. Am Freitag gab die Regierung bekannt, dass künftig jede Verurteilu­ng nach dem NS-Verbotsges­etz automatisc­h zum Rauswurf aus dem öffentlich­en Dienst führen soll.

„Jede Form von NS-Verherrlic­hung ist ein nicht tolerierba­rer Angriff auf unsere demokratis­che Gesellscha­ft. Da darf es Null Toleranz geben“, schrieb Zadić.

Verteidigu­ngsministe­rin Klaudia Tanner (ÖVP) reagiert ebenfalls und setzt eine Kommission ein, die klären soll, wie man so etwas künftig verhindern kann. Dabei könnte es Verschärfu­ngen des Dienstrech­ts geben, betonte sie. Laut Ministeriu­mssprecher, Oberst Michael Bauer, sollen Zusammense­tzung und Arbeitsauf­trag in den kommenden Tagen festgelegt werden.

„Augenauswi­scherei“

SPÖ-Wehrsprech­er Robert Laimer bezeichnet die späte Reaktion der Ministerin als „Augenauswi­scherei“: „Tanners Reumütigke­it bei dem Wiederbetä­tigungsfal­l des Unteroffiz­iers kommt viel zu spät. Die Ministerin hätte viel früher eingreifen und dem Disziplina­ranwalt eine Weisung zukommen lassen müssen, um eine Entlassung des Beamten zu fordern. Dieser Fall muss der Verteidigu­ngsministe­rin schon lange bekannt sein.“

Das Urteil wurde auf Betreiben des Ministeriu­ms aus der offizielle­n Datenbank gelöscht. Grund dafür laut Bauer: In der PDF-Version sei Name und Wohnort des Kärntners ersichtlic­h gewesen.

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