Endlich im Urlaub – und dann krank!
Die freien Tage sind da und dann die bittere Enttäuschung. Endlich Urlaub oder Zeitausgleich – und dann krank! Gleichermaßen ärgerlich, aber hat ganz unterschiedliche Rechtsfolgen.
Während meines Urlaubs Mitte September bin ich leider krank geworden. Bekomme ich jetzt meine Urlaubstage zurück? Der letzte freie Tag war formal Zeitausgleich. Macht das einen Unterschied?
Robert W., Oberösterreich
Lieber Herr W., krank zu sein ist immer ärgerlich. Ganz besonders unerfreulich ist es aber natürlich, während eines Urlaubs oder im Zeitausgleich zu erkranken. Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass sie in einem solchen
Fall keine Urlaubstage verbrauchen – der Urlaub also von der Krankheit unterbrochen wird. Das ist aber nur unter bestimmten Voraussetzungen so:
Insbesondere muss die Krankheit länger als drei Kalendertage (nicht Arbeitstage!) dauern. Bei kürzeren Erkrankungen kommt es zu keiner Unterbrechung des Urlaubs.
***
Ob alle oder nur einzelne Krankheitstage in den Urlaub fallen, ist egal. Waren Sie zum Beispiel von 9. bis 22. September 2022 in Urlaub und von 21. bis 30. September arbeitsunfähig, waren Sie zwar nur zwei Tage während des Urlaubs krank, insgesamt aber länger als drei Tage. Die beiden Tage zählen daher nicht als Urlaub, weil die
Arbeitsunfähigkeit insgesamt länger als drei Tage dauerte.
Waren Sie aber spätestens am vierten Tag wieder gesund, werden alle ursprünglich vereinbarten Urlaubstage vom Urlaubskonto abgezogen – und Sie konnten hoffentlich immerhin noch den Rest Ihres Urlaubs genießen.
Und mehrere voneinander unabhängige Krankheiten, die jeweils höchstens drei Tage dauern, werden nicht zusammengerechnet. Neben der Dauer ist es wichtig, dass die Erkrankung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
Außerdem ist der Arbeitgeber spätestens nach drei Tagen über die Krankheit zu informieren. Wenn Sie wieder gesund sind und zu arbeiten beginnen, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber auch eine Krankenstandsbestätigung vorlegen, und zwar unaufgefordert.
Kommt es zu einer Unterbrechung Ihres Urlaubs wegen Krankheit, so zählen diese Tage nicht als Urlaubstage. Dennoch endet der Urlaub ganz regulär, also am letzten vereinbarten Urlaubstag.
Die krankheitsbedingt „ausgefallenen“Urlaubstage verlängern den Urlaub nicht automatisch, sondern werden wieder zurück auf das Urlaubskonto gebucht. Sobald der Urlaub endet und Sie wieder gesund sind, müssen Sie wieder arbeiten.
***
Achtung: Für den letzten freien Tag, an dem Sie nicht Urlaub, sondern Zeitausgleich vereinbarten, gelten andere Regeln: Bei Zeitausgleich kommt es nämlich zu keiner Unterbrechung durch Krankheit, ganz egal wie lange sie dauert oder wodurch sie entstand. Das ist zwar nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt, stellte der Oberste Gerichtshof inzwischen aber klar: Erkrankt ein Arbeitnehmer während eines vereinbarten Zeitausgleichs, hat das keine Auswirkung auf das Arbeitsverhältnis. Die Zeitausgleichsstunden gelten daher jedenfalls als konsumiert und werden nicht zurückverrechnet.
***
Zur Autorin: Mag Lisa Kulmer ist seit 2016 Rechtsanwältin und Expertin im Arbeitsrecht bei DORDA.