„Bezirksvorsteher darf Wünsche äußern“
KURIER-Wohnexperte Peter Hauswirth erklärt, wer zuständig ist und wer mitreden darf
Eine Umwidmung ist keine Sache, die sich im Handumdrehen erledigen lässt. Wir haben beim KURIERWohnexperten, Rechtsanwalt Peter Hauswirth, nachgefragt, wie es überhaupt zu einer Umwidmung kommen kann, und was sie für die Eigentümer bedeutet.
KURIER: Wer ist in Wien für die Umwidmung von Flächen zuständig?
Peter Hauswirth: In der Bauordnung für Wien heißt es: „Die Flächenwidmungspläne
und die Bebauungspläne dienen der geordneten und nachhaltigen Gestaltung und Entwicklung des Stadtgebietes. Sie sind Verordnungen. Ihre Festsetzung und Abänderung […] beschließt der Gemeinderat.“Innerhalb der Gemeinde Wien ist die „Magistratsabteilung 21 – Stadtteilplanung und Flächenwidmung“für die Ausarbeitung von Vorschlägen zur Änderung oder Neufassung des Flächenwidmungsplans zuständig.
Wer hat in Wien bei Änderungen des Flächenwidmungsplans „mitzureden“?
Hier sieht die Bauordnung eine ganze Reihe von Stellen vor, denen bei Änderungen des Flächenwidmungsplans verschiedene Rechte zustehen. Dazu gehören die Wiener Umweltanwaltschaft oder auch Bezirksvertretungen.
Wie viel Einfluss kann ein Bezirksvorsteher nehmen?
Gesetzlich hat er kein Recht, etwas zu erzwingen. Aber er hat als Vertreter der Bezirksbevölkerung das Recht, Wünsche zu äußern.
Warum kann eine Umwidmung von „Grünland zu Kleingartengebiet“in
„Bauland zu Gartensiedlungsgebiet“eine Wertsteigerung für den Eigentümer bringen?
Ob und in welchem Umfang mit einer Umwidmung auch eine Wertsteigerung einhergeht, hängt beispielsweise davon ab, ob aufgrund der neuen
Widmung eine bessere Ausnutzbarkeit des Grundstückes verbunden ist. In diesem Beispiel kann aufgrund der Umwidmung ein Gebäude mit mehr Nutzfläche – statt 35m2 nun 50 m2 – errichtet werden. Oder die zulässige Nutzungsmöglichkeit ändert sich. Bei der Widmung Grünland – Kleingarten ist grundsätzlich keine ganzjährige Nutzung zulässig. Hingegen ist bei der Widmung Gartensiedlungsgebiet eine ganzjährige Nutzung möglich. Dadurch kann es durch die Umwidmung zu einer Wertsteigerung der Liegenschaft kommen.