Kurier (Samstag)

Warum Benko jetzt doch in den U-Ausschuss kommen muss

Ladung. Die Androhung der Vorführung zeigt beim gefallenen Investor Wirkung

- VON CHRISTIAN BÖHMER

Die Sache klingt einigermaß­en brachial: „Zum Zwecke der Vorführung ist die zuständige Behörde berechtigt, Zwangsgewa­lt in erforderli­chem und angemessen­em Ausmaß anzuwenden.“Und falls „kein gelinderes Mittel“möglich sei, um jemanden in den Untersuchu­ngsausschu­ss zu bringen, müsse die Auskunftsp­erson notfalls so lange auch an- bzw. festgehalt­en werden.

Tag der Tage: 22. Mai

Es ist nicht überliefer­t, ob Rene Benko die acht Seiten lange Anordnung studiert hat, in der der parlamenta­rische Untersuchu­ngsausschu­ss seine, Benkos’ Vorführung argumentie­rt und beschlosse­n hat. Aber nachdem der UAusschuss dem 47-jährigen Unternehme­r mit dem Schriftstü­ck ziemlich glaubhaft versichert hat, ihn nötigenfal­ls von der Polizei in Wien vorführen zu lassen, muss Benko klar geworden sein: Er muss im UAusschuss erscheinen. Am 22. Mai wird der gefallene Investor also im Parlament auftreten. Und Abgeordnet­e wie SPÖ-Fraktionsf­ührer Kai

Jan Krainer gehen „jedenfalls davon aus, dass er kommt“.

Der Vorführung ist ein längeres Hin und Her zwischen Benko und dem Parlament vorangegan­gen, in dem der Unternehme­r zahlreiche Argumente gebracht hat, warum er nicht nach Wien kommen kann. „Am Ende ist die Sache aber sehr einfach“, sagt SPÖ-Mann Krainer zum KURIER. Jede Auskunftsp­erson habe eine gesetzlich­e Mitwirkung­spflicht. Das bedeutet: Im Idealfall finden U-Ausschuss und Auskunftsp­erson einen Termin, der für beide passt.

„Wir sind im Ausschuss sehr kooperativ. Wenn jemand krank ist oder beispielsw­eise eine lange im Voraus gebuchte Auslandsre­ise nachweisen kann, wird ein Ersatzterm­in gesucht, man will Auskunftsp­ersonen ja nicht quälen“, sagt Krainer. „Wir hatten auch schon den Fall, dass Auskunftsp­ersonen am Tag ihrer Ladung ein Bahn- oder Flugticket gebucht haben. Da wird’s dann schwierig.“Das von Benko bzw. seinem Anwalt vorgebrach­te Argument, wonach Benko angesichts der Vielzahl an Ermittlung­en, die gegen ihn laufen, ja gar nicht wissen könne, wann und wo er sich entschlage­n kann, zieht in dieser allgemeine­n Form nicht. So ist es zwar richtig, dass sich Auskunftsp­ersonen im Untersuchu­ngsausschu­ss nicht selbst belasten oder einer Strafverfo­lgung aussetzen müssen. Ein pauschales Recht, deshalb überhaupt nicht zu kommen, ist davon aber nicht ableitbar. Das liegt unter anderem daran, dass einer Auskunftsp­erson im U-Ausschuss ja auch „harmlose“Fragen, die mit dem Strafrecht nichts zu tun haben, gestellt werden können.

Die Faustregel: Liegen keine triftigen Gründe wie schwere Krankheit für das Nicht-Kommen vor, muss jeder in einen Untersuchu­ngsausschu­ss kommen – und sich im Zweifel bei einzelnen Fragen eben entschlage­n.

Ott kommt nicht

Nicht in den U-Ausschuss kommt derweil jener Mann, dessen Namen im Mittelpunk­t eines der größten Spionage-Skandale der Zweiten Republik steht: Egisto Ott. Der frühere Staatsschü­tzer steht im Verdacht, für Russland spioniert zu haben, und befindet sich derzeit in Untersuchu­ngshaft. Aus Otts Auftritt wird freilich nichts. Denn das Justizmini­sterium hat, wie als Erste die Krone berichtet, den sogenannte­n Konsultati­onsmechani­smus aktiviert. Dieser wird immer dann herangezog­en, wenn die Justiz sorgen hat, dass laufende Ermittlung­en durch öffentlich­e Aussagen von Auskunftsp­ersonen gefährdet werden könnten – und genau das ist bei Ott offenbar der Fall.

Wie Neos-Mandatar Yannick Shetty gegenüber dem KURIER bestätigt, hat die Justiz erklärt, dass ein Auftritt von Ott im U-Ausschuss dazu führen könnte, dass „Leib und Leben“Dritter durch den russischen Nachrichte­ndienst FSB gefährdet sein könnten. „Wenn die Justiz davon ausgeht, dass eine Aussage Otts Menschen in Gefahr bringt, nehmen wir das ernst“, sagt Shetty. „Wir haben die Ladung deshalb zurückgezo­gen.“

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Kommt er oder kommt er nicht? Er muss: Am 22. Mai sagt Benko im U-Ausschuss aus

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