Kurier (Samstag)

Innenminis­ter Karner will „Planquadra­t“bei Familienna­chzug

DNA-Tests sollen ab nächster Woche verstärkt durchgefüh­rt und beim Antrag mehr Dokumente verlangt werden

- RAFFAELA LINDORFER

Asyl-Verschärfu­ngen. Kanzler Karl Nehammer (ÖVP) sorgte vergangene Woche mit seiner Ankündigun­g, den Familienna­chzug im Asylbereic­h „durch strikte Überprüfun­gen zu beschränke­n“, für heftige Debatten. Jetzt liefert Innenminis­ter Gerhard Karner (ÖVP): Geplant ist ein Erlass mit folgenden Punkten:

• Mehr Tests Derzeit werden laut Karner in ca. einem Prozent der Fälle bei Ansuchen auf Familienzu­sammenführ­ung DNA-Tests durchgefüh­rt. In Zukunft sollen diese bei mehr als 50 Prozent stattfinde­n – also bereits dann, wenn auch nur geringste Zweifel an einer Verwandtsc­haft bestehen. Karner vergleicht die Aktion mit einem

„Planquadra­t“, wie man es aus dem Straßenver­kehr kennt.

• In der Botschaft Die DNATests sollen in der österreich­ischen Botschaft im Herkunftsl­and durchgefüh­rt werden. Die Kosten betragen etwa 270 Euro und sind vom Antragstel­ler selbst zu tragen. Wenn ein Verwandtsc­haftsverhä­ltnis besteht, kann die Summe refundiert werden.

• Andere Urkunden Derzeit liegt bei Kontrollen der Fokus auf Reisepässe­n, künftig sollen auch Geburts- oder Heiratsurk­unden untersucht werden.

Soweit zu

*** den „Sofortmaßn­ahmen“, die Innen- und

Außenminis­terium per Erlass regeln können. Karner möchte „im Kampf gegen illegale Migration“und „den Missbrauch des Asylwesens“aber auch gesetzlich­e Änderungen. So soll das Alter der Ehepartner, die nach Österreich nachgeholt werden können, von 18 auf 21 Jahre erhöht werden – so wie in Schweden, sagt Karner. Auf europäisch­er Ebene soll geregelt werden, dass Familienna­chzug erst dann beantragt werden kann, wenn ab Tag eins die „wirtschaft­liche Selbsterha­ltungsfähi­gkeit“gegeben ist.

Bei einer Konferenz in Zypern soll zudem geklärt werden, ob es „sichere Zonen“in Syrien gibt, damit syrische Staatsbürg­er wieder abgeschobe­n werden können.

Grundsätzl­ich gilt: Erhält ein Fremder in Österreich Asyl oder subsidiäre­n Schutz, dann kann die „Kernfamili­e“(bei Minderjähr­igen sind das die Eltern, bei Erwachsene­n Ehepartner oder minderjähr­ige Kinder) einen Antrag auf Einreise stellen und in Österreich dann denselben Schutztite­l beantragen. 2022 gab es 5.829 Anträge auf Einreise, 2023 waren es 14.032.

Die FPÖ bezeichnet den Erlass als „Symptombek­ämpfung“, der allenfalls geeignet sei, „ein paar Identitäts­schwindler auszusorti­eren“, so Sicherheit­ssprecher Hannes Amesbauer. Aufgrund der hohen Zahl an Asylberech­tigten, die im Land sind, würden aber weiterhin Tausende Angehörige nachkommen.

SPÖ-Integratio­nssprecher Christian Oxonitsch kritisiert­e, dass das Innenminis­terium an die Länder keine Informatio­nen weitergebe, wie viele Familienzu­sammenführ­ungen anstehen. Wiener Schulen bringt das zunehmend in Bedrängnis: Zuletzt kamen pro Monat rund 350 Kinder dazu.

Kritik übte auch NeosAsylsp­recherin Stephanie Krisper. Mit derartigen „PR-Aktionen“wolle die ÖVP „nur von der eigenen Energielos­igkeit ablenken, die echten Probleme zu lösen“, etwa bei der Grundverso­rgung, der Integratio­n und bei Abschiebun­gen von Asylwerber­n mit rechtskräf­tig negativen Bescheiden.

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