Freispruch für Johann Rzeszut rechtskräftig
Wien. Ende Februar wurde der pensionierte Präsident des Obersten Gerichtshofs (OGH), Johann Rzeszut, wegen falscher Zeugenaussage im Fall Kampusch freigesprochen. Wie die Salzburger Nachrichten berichten, die sich auf den Blog des Journalisten Andreas Unterberger beziehen, ist dieser Freispruch bereits rechtskräftig. Am 1. Juli zog die Staatsanwaltschaft Wien ihre Berufung zurück. Laut Michael Klackl, Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft, konnte das Urteil „nicht mit Aussicht auf Erfolg bekämpft werden“. Im Prozess bekannte sich Rzeszut „nicht schuldig“.