Kurier

Freispruch für Johann Rzeszut rechtskräf­tig

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Wien. Ende Februar wurde der pensionier­te Präsident des Obersten Gerichtsho­fs (OGH), Johann Rzeszut, wegen falscher Zeugenauss­age im Fall Kampusch freigespro­chen. Wie die Salzburger Nachrichte­n berichten, die sich auf den Blog des Journalist­en Andreas Unterberge­r beziehen, ist dieser Freispruch bereits rechtskräf­tig. Am 1. Juli zog die Staatsanwa­ltschaft Wien ihre Berufung zurück. Laut Michael Klackl, Sprecher der Oberstaats­anwaltscha­ft, konnte das Urteil „nicht mit Aussicht auf Erfolg bekämpft werden“. Im Prozess bekannte sich Rzeszut „nicht schuldig“.

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