Aufsicht genehmigt Zins-Kürzung der Bausparkassen
Aufregung. Die Zinssenkung, die heimische Bausparkassen bei ihren Kunden durchgedrückt haben, ist auf große Verärgerung der Kunden gestoßen. Hatten sie doch geglaubt, eine Alternative zu den Null-Zins-Sparangeboten der Banken gefunden zu haben. Die Arbeiterkammer ist weiterhin der Ansicht, dass die Art, wie Wüstenrot die Zinssenkung durchgeführt hat, rechtswidrig ist. Der Fall liegt nun beim Obersten Gerichtshof. Die Kunden der anderen Bausparkassen dürften keine Chance haben, gegen die Zinssenkung vorzugehen. Vertragsklauseln geben den Bausparkassen die Möglichkeit eine Änderungskündigung durchzuführen.
Unterstützt werden die Bausparkassen durch die Finanzmarktaufsicht (FMA). Sie genehmigt die Zinskürzungen. Es sei nicht Sinn des Bausparens, dass Zinsen auf Einlagen gezahlt würden, die die Bausparkassen am Markt nicht verdienen könnten, argumentiert die Aufsicht.
Die hohen Bausparzinsen stammen aus Altverträgen: Wenn diese nach sechs Jahren abgelaufen sind, konnten die Kunden die Gelder zu einem damals geltenden Zinssatz auf Dauer liegen lassen.