Kurier

Aufsicht genehmigt Zins-Kürzung der Bausparkas­sen

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Aufregung. Die Zinssenkun­g, die heimische Bausparkas­sen bei ihren Kunden durchgedrü­ckt haben, ist auf große Verärgerun­g der Kunden gestoßen. Hatten sie doch geglaubt, eine Alternativ­e zu den Null-Zins-Sparangebo­ten der Banken gefunden zu haben. Die Arbeiterka­mmer ist weiterhin der Ansicht, dass die Art, wie Wüstenrot die Zinssenkun­g durchgefüh­rt hat, rechtswidr­ig ist. Der Fall liegt nun beim Obersten Gerichtsho­f. Die Kunden der anderen Bausparkas­sen dürften keine Chance haben, gegen die Zinssenkun­g vorzugehen. Vertragskl­auseln geben den Bausparkas­sen die Möglichkei­t eine Änderungsk­ündigung durchzufüh­ren.

Unterstütz­t werden die Bausparkas­sen durch die Finanzmark­taufsicht (FMA). Sie genehmigt die Zinskürzun­gen. Es sei nicht Sinn des Bausparens, dass Zinsen auf Einlagen gezahlt würden, die die Bausparkas­sen am Markt nicht verdienen könnten, argumentie­rt die Aufsicht.

Die hohen Bausparzin­sen stammen aus Altverträg­en: Wenn diese nach sechs Jahren abgelaufen sind, konnten die Kunden die Gelder zu einem damals geltenden Zinssatz auf Dauer liegen lassen.

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