„Bedenkliche Lücken und Mängel“beim Schutz vor Gewalt
Prüfbericht. Fünf Aussagen von Opfern gegenüber einer des mutmaßlichen Täters. Der Freispruch im Fall des Doktor L. aus der Steiermark
ist ein „Skandal“, sagt Rosa Logar, Geschäftsführerin der Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie. Denn die Opfer sagen unter Wahrheitspflicht beim Prozess aus, der Beschuldigte nicht. „Das ist Täterschutz“, sagt Maria Rösslhumer vom Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser, und sei „extrem entmutigend“für Frauen, die sich dazu aufraffen, Anzeige zu erstatten und vor Gericht auszusagen.
Der Gewaltschutz in Österreich habe „bedenkliche Lücken und Mängel“, auch wenn Österreich da grundsätzlich gut aufgestellt sei. Zu dem Schluss kommt die Allianz „Gewaltfrei Leben“, ein Zusammenschluss von 30 NGOs. Sie beruft sich auf den Prüf bericht „Grevivo“des Europarates, der kürzlich veröffentlicht wurde. Die Lücken seien zuletzt durch Gewaltakte an Frauen und Kindern wieder sichtbar geworden. Etwa dem Mord an einer Frau und ihren zwei Töchtern in Hohenems (Vorarlberg) im September. Der 38-jährige Verdächtige (Ehemann bzw. Vater der Getöteten) war zuvor bereits gewalttätig gewesen. Ein Betretungsverbot war gegen ihn ausgesprochen worden. „Gewaltfrei Leben“fordert nun unter anderem, die Verhängung einer UHaft für „extrem gefährliche Täter“, also jene, die bereits einschlägig vorbestraft sind oder über die ein Betretungsverbot verhängt wurde.
Auch in der Strafjustiz gebe es Auf holbedarf: Richter und Staatsanwälte sollen verpflichtende Schulungen zum Thema Gewalt gegen Frauen absolvieren. Außerdem soll das Budget (derzeit zehn Millionen Euro), das dem Frauenministerium für Maßnahmen zur Gewaltprävention zur Verfügung steht, auf 210 Millionen Euro pro Jahr aufgestockt werden.