Seisenbachers Antrag gegen Ausweisung abgewiesen
Entscheidung. Das Verwaltungsgericht von Kiew hat am Mittwoch aus formalen Gründen einen Antrag von Peter Seisenbacher zurückgewiesen. Der Ex-Judoka hatte in seinem Antrag vom 19. Oktober versucht, einen Bescheid der ukrainischen Migrationsbehörde (DMS) gerichtlich auf heben zu lassen. Die hatte Seisenbacher wegen Verstößen gegen das Fremdenrecht zum Verlassen der Ukraine aufgefordert. „Laut der Entscheidung vom 25. Oktober fällt die Angelegenheit nicht in die Zuständigkeit unseres Gerichts“, erklärte eine Gerichtssprecherin.
Die von Österreich begehrte Auslieferung des ExJudokas Seisenbacher, für den die Unschuldsvermutung gilt, war zuvor vom Justizministerium in Kiew wegen ukrainischer Verjährung der ihm von der Staatsanwaltschaft Wien vorgeworfenen Sexualdelikte mit Minderjährigen abgelehnt worden.