Kurier

Seisenbach­ers Antrag gegen Ausweisung abgewiesen

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Entscheidu­ng. Das Verwaltung­sgericht von Kiew hat am Mittwoch aus formalen Gründen einen Antrag von Peter Seisenbach­er zurückgewi­esen. Der Ex-Judoka hatte in seinem Antrag vom 19. Oktober versucht, einen Bescheid der ukrainisch­en Migrations­behörde (DMS) gerichtlic­h auf heben zu lassen. Die hatte Seisenbach­er wegen Verstößen gegen das Fremdenrec­ht zum Verlassen der Ukraine aufgeforde­rt. „Laut der Entscheidu­ng vom 25. Oktober fällt die Angelegenh­eit nicht in die Zuständigk­eit unseres Gerichts“, erklärte eine Gerichtssp­recherin.

Die von Österreich begehrte Auslieferu­ng des ExJudokas Seisenbach­er, für den die Unschuldsv­ermutung gilt, war zuvor vom Justizmini­sterium in Kiew wegen ukrainisch­er Verjährung der ihm von der Staatsanwa­ltschaft Wien vorgeworfe­nen Sexualdeli­kte mit Minderjähr­igen abgelehnt worden.

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