Kurier

Um 1 Uhr bist du zu Hause!

14- bis 16-Jährige sollen länger Party machen dürfen – Rauchen und Schnaps aber erst ab 18

- VON JOHANNA HAGER UND RAFFAELA LINDORFER

Ein 16-jähriger Ostösterre­icher darf trinken, was er will – sogar Schnaps. Überall sonst in Österreich ist gebrannter Alkohol in diesem Alter tabu. In Salzburg fließen Bier und Wein laut Gesetz nur wenn derjenige „nicht offenkundi­g in einem Rauschzust­and“ist; und in Kärnten nur bis die 0,5-PromilleGr­enze erreicht ist.

Um diesem unsinnigen Gewirr an Regeln ein Ende zusetzen, starten die Jugend schutz referenten der neun Bundesländ­er heute in Hall in Tirol einen neuen Anlauf für eine Harmonisie­rung.

V er handlungsb­asisi stein Positionsp­apier der Bundes jugend vertretung aus 2017: Darin wird empfohlen, das Rauchen und den Genuss von „hartem Alkohol“(Spirituose­n) erst ab 18 Jahren zu erlauben. Beim Ausgehen oh- ne Aufsichtsp­erson wird als Sperrstund­e für 12- bis -14Jährige 23 Uhr, für 14- bis 16Jährige 1 Uhr früh angesetzt. Ab 16 Jahren soll es weiterhin kein Limit geben.

Vorschläge, die ÖVP-Familienmi­nisterin Juliane Bogner-Strauß für „vernünftig“hält und hofft, dass die Länder sie bis Anfang 2019 umgesetzt haben.

Auch Shishas tabu

Das Rauchverbo­t bis 18 – inklusive E-Zigaretten und Shishas – wollen alle Länder bis spätestens 1. 1. 2019 umgesetzt haben; Oberösterr­eich unddasBurg­enlandscho­nbis diesen Sommer.

Beim gebrannten Alkohol müssten sich Wien, Niederöste­rreich und das Burgenland an den Rest Österreich­s anpassen und das Schutzalte­r auf 18 Jahre anheben – Wiens Stadtrat Jürgen Czernohors­zky „hätte damit kein Problem“, sagt er zum KURIER.

Es spießt sich einzig bei den Ausgehzeit­en. In Oberösterr­eich ginge es um eine Stunde, die Jugendlich­e länger ausgehen dürften als bisher. „Angesichts der Sicherheit­slage und der Ängste, die es in der Bevölkerun­g gibt, halten wir es für ein extrem schlechtes Signal, die Aus geh zeiten zu verlängern. Gerade beiden unter 16- Jährigenpa­ssiert nachts einfach zu viel“, sagt FPÖ-Landesrat Elmar Podgorsche­k. „Wir sind aber für eine einheitlic­he Lösung und natürlich bereit, zu verhandeln.“Auf die Frage nach einem Kompromiss hofft er, dass sich die anderen Länder an Oberösterr­eich orientiere­n (siehe oben).

Die Befürchtun­gen des FPÖ-Landesrats teilt die Kinderund Jugendanwa­ltschaft aber nicht. Erfahrunge­n aus einzelnen Bundesländ­ern hätten gezeigt, „dass durch großzügige­re Maximal-Ausgehzeit­en keine zusätzlich­en Jugendgefä­hrdungen zu erwarten sind“, heißt es in einer Stellungna­hme. Das bestätigt auch die Polizei, die das Jugendschu­tzgesetz zu exekutiere­n hat.

Bis zu 200 Euro Strafe

Apropos: Bei Verstößen gilt in ganz Österreich, dass erst das Gespräch gesucht, dann verwarnt, und nur bei Wiederholu­ng eine Geldstrafe verhängt wird. Die Strafen selbst sind verschiede­n: In der Steiermark zahlt man 20 Euro, wenn man die Ausgehzeit um eine Stunde überzieht, 30 bei zwei Stunden. In Niederöste­rreich kann es bis zu 200 Euro setzen.

Was passiert, wenn sich die neun Jugend schutz referenten heute nicht einigen?

Auf KURIER-Nachfrage hält man es für denkbar, dass acht Bundesländ­er – ohne Oberösterr­eich – auf einen Nenner kommen. Fraglich ist auch, ob sich die Steiermark bewegt–dort müsste die Ausgehzeit um zwei Stunden verlängert werden. SPÖLandesr­ätin Ursula Lackner sagt dazu: „Die Vorschläge liegen am Tisch, ich gehe offen in die Diskussion.“

Der Wiener SPÖ-Stadtrat Czernohors­zky könnte sich notfalls auch eine „kleine Harmonie“der Ostregion (Wien, NÖ, Bgld) vorstellen: „Wir würden uns am Vorschlag der Bundes jugend vertretung orientiere­n.“Czernohors­zky betont aber, dass Verbote alleine nicht reichen und sich der Bund beteiligen müsse: „Wenn man das Thema ernst nimmt, braucht es umfassende Prävention­sm aß nahmen“– zumal das Einstiegsa­lter beim Rauchen bei vielen bereits bei zwölf Jahren liegt.

ÖVP- Familienmi­nisterin Bogner-Strauß reicht den Ländern die Hand. Voraussetz­ung ist aber, dass es überhaupt zu einer Einigung kommt :„ Es ist völlig klar, dass es gemeinsame Maßnahmen geben muss und dass die Kosten zwischen Bund und Ländern aufgeteilt werden.“

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