Für den Bund werden zusätzliche Lehrer teuer
Kritik. Der Rechnungshof kritisiert, dass die Länder mehr Geld für ihre Landeslehrer bekommen, als ihnen eigentlich zusteht.
SALZBURG (SN). Die Landeslehrer kommen den Bund teuer zu stehen. Die Länder überweisen für ihre Pädagogen zu wenig Geld an den Bund. Hauptsächlich für diejenigen, die über den Stellenplan hinaus angestellt wurden. Konkret geht es um 33 Millionen Euro, die dem Bund pro Jahr entgehen. Das geht aus einem Rohbericht des Rechnungshofs (Finanzierung der Landeslehrer) hervor.
Grund dafür: Wenn die Bundesländer mehr Lehrer beschäftigen, als mit dem Bund vereinbart ist, dann müssen sie die Kosten selbst tragen. Für alle anderen zahlt ohnehin der Bund. Abgerechnet werden die zusätzlichen Posten ein Mal pro Jahr. Für die Berechnung werden aber nicht die tatsächlich anfallenden Kosten pro Lehrer herangezogen, sondern ein Pauschalbetrag, der, so der Rechnungshof, deutlich niedriger ist. Das Ergebnis: Insgesamt bekam der Bund von den Ländern für die zusätzlichen Lehrer 77 Millionen Euro überwiesen. Die wirklichen Kosten lagen um 33 Mill. Euro höher, ist im Rechnungshofbericht zu lesen.
Insgesamt gab es in Österreich im Jahr 2010 59.508 Planstellen für Pflichtschullehrer. Die Länder stellten aber, um zum Beispiel eine bessere Sprachförderung zu gewährleisten, 2063 zusätzliche Lehrer an. Wobei von Bundesland zu Bundesland große Unterschiede bestehen. So gibt es in Kärnten etwa 678 zusätzliche Planstellen, in Salzburg sind es hingegen nur 29. Die gesamten Besoldungskosten des Bundes für die Landeslehrer an den öffentlichen Pflichtschulen betrugen im Schuljahr 2009/10 ungefähr 3,35 Mrd. Euro. Wobei es deutliche Steigerungen gibt. Im Vergleich zum Schuljahr 2006/2007 stiegen die Kosten bei den allgemein bildenden Pflichtschulen um zehn Prozent, bei den berufsbildenden Pflichtschulen um 21 Prozent. Zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer wurden ausschließlich bei den allgemein bildenden Pflichtschulen angestellt. Der Rechnungshof empfiehlt die geltenden Regeln zu ändern und in Zukunft die tatsächliche anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen.