Notfalltraining an Bord eines Kreuzfahrtschiffs
Obwohl die Passagierschifffahrt ungeachtet des bedauerlichen Schiffbruchs der „C. Concordia“wohl mit Abstand die sicherste Art der Fortbewegung bleibt, machtman sich doch Gedanken hinsichtlich der „Sicherheitsvorkehrungen“: Auf jeder Kreuzfahrt wird innerhalb der ersten 48 Stunden eine sogenannte, gesetzlich vorgeschriebene(!) Seerettungsübung durchgeführt, die sich jedoch meist darauf beschränkt, dass die Passagiere die Schwimmwesten anlegen und das für sie bestimmte Rettungsboot auf dem Bootsdeck aufsuchen müssen. Nun hat es aber die Tücke tatsächlicher Seenot so an sich, dass solche Schiffe meist – wie die „Concordia“– in Schieflage geraten, wodurch praktisch die Einsatzfähigkeit der Rettungsboote wegfällt. Wozu dann eigentlich diese „Übung“? Abgesehen davon, dass die Bordfotografen ein gutes Geschäft machen, weil sie den Passagieren ihre Fotos zu horrend überhöhten Preisen verhökern, bringt das gar nichts. Im Gegenteil: Der Jahrmarktcharakter dieser „Rettungsübungen“verniedlicht das, wenn auch statistische gesehen minimale Gefahrenpotenzial – die Rettungsübung verkommt zum ersten Event der Reise. Die unausbleibliche Panikreaktion im eventuellen Fall des Falles wird dadurch noch vergrößert. Wenn der Fall „Concordia“dazu führt, dass man – international – beginnt, umzudenken, könnte das nur positiv sein. Mein Appell an die Gesetzgeber und Reedereien: Stoppen Sie diesen Jahrmarktsunfug von „Rettungsübung“und suchen sie nach neuen, sinnvollen Wegen, die dem Ernst der Lage einigermaßen gerecht werden können. Günter Braun 1020 Wien