Fischer fordert Scheuch-rücktritt
Große Skepsis gegenüber automatischen Volksabstimmungen – Für diewehrpflicht
WIEN (SN). Für einen Rücktritt des in der Vorwoche neuerlich verurteilten Kärntner FPK-Chefs Uwe Scheuch hat sich am Sonntag Bundespräsident Heinz Fischer ausgesprochen. Wäre ein Politiker einer anderen Partei verurteilt worden, hätten die Freiheitlichen eine ganz klare Rücktrittsaufforderung formuliert, und sie hätten recht damit gehabt, formulierte Fischer in der ORF-„Pressestunde“. Scheuch würde sich mit einem Rücktritt jedenfalls „Applaus verdienen“. Zuvor hatte auch schon Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) dem Kärntner Landeshauptmannstellvertreter den Rücktritt nahegelegt.
Skeptisch äußerte sich Fischer einmal mehr zu Plänen der Regierung, Volksbegehren ab einer gewissen Unterschriftenanzahl automatisch einer Volksabstimmung zu unterziehen. Nirgendwo außer in der Schweiz gebe es einen solchen Automatismus, gab Fischer zu bedenken. Das Parlament als Gesetzgeber würde dadurch an den Rand gedrängt, die Qualität der Gesetzgebung würde leiden. Er, Fischer, habe grundsätzliche Bedenken gegen dieses vor allem von der ÖVP propagierte Modell. In der SPÖ sei die Meinungsbildung in dieser Frage noch nicht abgeschlossen, sagte Fischer.
Eine Volksabstimmung über die Wehrpflicht hält der Bundespräsident für möglich. Er sei aber weiterhin Anhänger der Wehrpflicht, sagte er. Zwei Ziele habe er in dieser Debatte bereits erreicht: Die Wehrpflicht sei nicht überstürzt abgeschafft worden. Und der zwischenzeitlich abgesetzte Generalstabschef Edmund Entacher sei rehabilitiert worden.
Verteidigt wird von Fischer die annähernde Verdoppelung der Parteienförderung. Er sieht darin eine Maßnahme gegen illegale Parteienfinanzierung. In der Frage eines Deserteursdenkmal in Wien sagte er, ein solches Denkmal solle nicht „versteckt“werden. Der Heldenplatz wäre ein geeigneter Standort.
Offen ließ Fischer, ob er den soeben vom Nationalrat beschlossenen Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und den Fiskalpakt (europäische Schuldenbremse) durch seine Unterschrift ratifizieren wird oder nicht. Er ließ aber durchblicken, dass er unterschreiben wird, um so eine Prüfung der Angelegenheit durch den Verfassungsgerichtshof zu ermöglichen. Einen offensichtlichen Verfassungsbruch sieht er um ESM nicht.