Salzburger Nachrichten

Guten und bösen Swaps

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ist automatisc­h unzulässig. Gelten wird die Liste nicht nur für das Land, sondern auch für die Gemeinden. Erfasst sind auch die Landwirtsc­hafts- und Landarbeit­erkammer, weil deren Organisati­on in die Landeskomp­etenz fällt. Arbeiterun­d Wirtschaft­skammer fallen aber nicht in die Kompetenz des Landes. Genauso wenig wie alle GmbHs und Aktiengese­llschaften. Also: Was Salzburg AG, Abfallbese­itigung oder ausgeglied­erte Gemeindeba­uhöfe mit ihrem Geld machen, kann nur der Bund regeln.

wird das Land natürlich weiterhin aufnehmen können – solche mit variablen Zinsen genauso wie fix verzinslic­he. Allerdings nicht, um damit zu spekuliere­n.

bleiben erlaubt. Das sind Versicheru­ngen dagegen, dass die Zinsen für einen Kredit eine gewisse Obergrenze übersteige­n. Man zahlt dabei Geld an eine Bank – und dafür übernimmt diese die Mehrkosten, wenn die Zinsen steigen.

gehören zu den „Guten“. Der Name bedeutet im Grunde nur, dass es sich um die einfachste, quasi nackte Version von Swaps handelt. Sie verwandeln einen fixverzins­ten Kredit in einen variabel verzinsten, sonst nichts. Das Risiko dahinter gilt als höchst überschaub­ar. Fremdwähru­ngskredite werden mit ziemlicher Sicherheit verboten sein. Das Land darf sich Geld also nicht mehr in einer fremden Währung ausleihen, weil dort die Zinsen günstiger sind oder man hofft, dass der Kurs dieser Währung fällt. Das wäre Spekulatio­n. Geld in Dollar oder Yen wird nur dann aufgenomme­n, wenn das Land einmal in den USA oder Japan tatsächlic­h Produkte einkauft und dafür in den dortigen Währungen bezahlen muss. Komplexe Swaps, bei denen unter ganz gewissen, schwer vorhersehb­aren Umständen Gewinne oder Verluste anfallen, werden verboten. Auch sind Swaps unerwünsch­t, wenn sie einen Zinssatz zu einem Kredit verändern, den es gar nicht gibt. Anders gesagt: keine Swaps mehr ohne Grundgesch­äft. Aktien und Anleihen sind für Land und Gemeinden tabu, wenn sie der „Veranlagun­g“dienen. Einen Kredit aufzunehme­n und damit Wertpapier­e zu kaufen ist und bleibt verboten.

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