Guten und bösen Swaps
ist automatisch unzulässig. Gelten wird die Liste nicht nur für das Land, sondern auch für die Gemeinden. Erfasst sind auch die Landwirtschafts- und Landarbeiterkammer, weil deren Organisation in die Landeskompetenz fällt. Arbeiterund Wirtschaftskammer fallen aber nicht in die Kompetenz des Landes. Genauso wenig wie alle GmbHs und Aktiengesellschaften. Also: Was Salzburg AG, Abfallbeseitigung oder ausgegliederte Gemeindebauhöfe mit ihrem Geld machen, kann nur der Bund regeln.
wird das Land natürlich weiterhin aufnehmen können – solche mit variablen Zinsen genauso wie fix verzinsliche. Allerdings nicht, um damit zu spekulieren.
bleiben erlaubt. Das sind Versicherungen dagegen, dass die Zinsen für einen Kredit eine gewisse Obergrenze übersteigen. Man zahlt dabei Geld an eine Bank – und dafür übernimmt diese die Mehrkosten, wenn die Zinsen steigen.
gehören zu den „Guten“. Der Name bedeutet im Grunde nur, dass es sich um die einfachste, quasi nackte Version von Swaps handelt. Sie verwandeln einen fixverzinsten Kredit in einen variabel verzinsten, sonst nichts. Das Risiko dahinter gilt als höchst überschaubar. Fremdwährungskredite werden mit ziemlicher Sicherheit verboten sein. Das Land darf sich Geld also nicht mehr in einer fremden Währung ausleihen, weil dort die Zinsen günstiger sind oder man hofft, dass der Kurs dieser Währung fällt. Das wäre Spekulation. Geld in Dollar oder Yen wird nur dann aufgenommen, wenn das Land einmal in den USA oder Japan tatsächlich Produkte einkauft und dafür in den dortigen Währungen bezahlen muss. Komplexe Swaps, bei denen unter ganz gewissen, schwer vorhersehbaren Umständen Gewinne oder Verluste anfallen, werden verboten. Auch sind Swaps unerwünscht, wenn sie einen Zinssatz zu einem Kredit verändern, den es gar nicht gibt. Anders gesagt: keine Swaps mehr ohne Grundgeschäft. Aktien und Anleihen sind für Land und Gemeinden tabu, wenn sie der „Veranlagung“dienen. Einen Kredit aufzunehmen und damit Wertpapiere zu kaufen ist und bleibt verboten.