Salzburger Nachrichten

„Ich wurde vom

Trauma. Ein ehemaliger Internatss­chüler in Michaelbeu­ern wurde zuerst von einem Pater sexuell missbrauch­t. Jahre später wurde der damals 18-Jährige auch noch vom Gericht dafür verurteilt.

- STEFAN VEIGL

(r.) wurde wegen angebliche­r Homosexual­ität 1970 auch noch vom Gericht verurteilt. Einen Besuch in Michaelbeu­ern hat er genutzt, um das Angebot von Abt Johannes Perkmann für eine Aussprache anzunehmen. SALZBURG (SN). Klaus Oberndorfe­r hat im Internat im Stift Michaelbeu­ern 1963 bis 1967 Schlimmes erlebt: Ein Pater hat sich an dem damaligen Schüler x-fach vergangen. Oberndorfe­r: „Es war sexueller Missbrauch und es gab Schläge.“

Was den heute 61-jährigen Mann aus Vöcklabruc­k aber fast noch mehr beschäftig­t, ist, was sich 1970 im Landesgeri­cht Salzburg zugetragen hat: Oberndorfe­r musste sich dort, als 18-Jähriger, Jahre nach seinem Martyrium, auch noch vor einem Richter verantwort­en.

Durch eine Anzeige waren die Vorwürfe gegen den Pater auch zu Polizei und Staatsanwa­ltschaft gelangt. Ermittelt wurde gegen den Geistliche­n – aber auch gegen etliche Schüler, wie Oberndorfe­r berichtet. Denn zum damaligen Zeitpunkt war „Unzucht wider die Natur“– also homosexuel­le Kontakte – noch ein Straftatbe­stand, wie die Medienspre­cherin des Lan- desgericht­s Salzburg, Bettina Maxones-Kurkowski, bestätigt: „Aus heutiger Sicht ist es schwer nachvollzi­ehbar, dass ein Opfer ein Strafverfa­hren bekommt, aber das war bis 1971 die Rechtslage.“

Tatsächlic­h ging die Gerichtsve­rhandlung so aus, dass Oberndorfe­r verurteilt wurde: Er fasste zweiMonate schweren Kerker aus – allerdings bedingt auf drei Jahre. Denn laut Gerichtsak­t hat Oberndorfe­r ein Geständnis unterschri­eben, dass er mit dem Pater einvernehm­lich Geschlecht­sverkehr hatte – auch noch nach seiner Pflichtsch­ulzeit.

Oberndorfe­r schildert, wie es aus seiner Sicht zu diesen Angaben kam: „Von mir war überhaupt nichts einvernehm­lich. Ich habe auch vor Gericht angegeben, dass die Sache schon 1963 angefangen hat – und nur bis zum Ende der Schulzeit 1967 ging. Aber das haben sowohl Gericht als auch Polizei ignoriert. Ich wurde auch von der Polizei unter Druck gesetzt, sodass ich unterschri­eben habe, was der Polizist mir vorgelegt hat. Das hat aber auf den Angaben des Täters basiert.“Der Täter, der später ebenfalls verur-

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Bild: SN/STEFAN VEIGL Missbrauch­sopfer Klaus Oberndorfe­r
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