Reform des Mafia-paragrafen nicht als „Anlassgesetz“
WIEN, SALZBURG (SN-res). Die Reform des umstrittenen Mafiaparagrafen 278a StGB sei nicht aufgehoben, sondern nur aufgeschoben. Das sagte am Donnerstag Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) im Gespräch mit den SN zur Kritik aus Kreisen der SPÖ und der Grünen, die ÖVP habe die Reform noch in dieser Legislaturperiode blockiert, weil sie Interessen der Bauern und Jäger zuwiderlaufe.
Der Paragraf 278a, der sich gegen „Kriminelle Organisationen“wendet, war im Wiener Neustädter Prozess gegen Tierschutzaktivisten eingesetzt worden. Letztlich wurden alle Angeklagten von diesem Vorwurf freigesprochen, in einzelnen Fakten wurden Freisprüche aber aufgehoben, und es muss neu verhandelt werden. Die Pauschalkritik lautete: § 278a könne NGOs (Nichtregierungsorganisationen) kriminalisieren und sei zu umfassend. Karl meinte zu den SN:
„Ich habe immer gesagt, dass ich die Reform für notwendig und wichtig erachte, und deshalb habe ich auch einen Evaluierungsauftrag erteilt und den entsprechenden Bericht dem Parlament übermittelt. Ich habe aber auch immer gesagt, dass ich für die Reform die Rechtskraft der Urteile im ,Tierschützerprozess‘ abwarten will und erst dann eine Regierungsvorlage vorbereite, weil ich mich nicht dem Vorwurf der Anlassgesetzgebung aussetzen will. In der nächsten Legislaturperiode werde ich den Vorschlag vorlegen.“