Salzburger Nachrichten

Schadeners­atz für jeden Dritten

23.088 Geschädigt­e nahmen als Privatbete­iligte an Strafproze­ssen teil

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WIEN (SN-res). Wer sich durch eine Straftat geschädigt sieht, wird versuchen, als Privatbete­iligter vom Strafgeric­ht per Urteil einen Schadeners­atz oder eine Entschädig­ung für die Beeinträch­tigung strafrecht­lich geschützte­r Interessen zugesproch­en zu erhalten. Ein Privatbete­iligter kann auch Beweismitt­el beantragen, Ansprüche ausführen und Rechtsmitt­el ergreifen. Wird dem Geschädigt­en im Strafproze­ss nichts zugesproch­en, bleibt ihm nur der steinige Weg eines aufwendige­n, zeitrauben­den und risikoträc­htigen Zivilproze­sses. Das ist vor allem in Prozessen um den Betrug von Anlegern oft bitter.

Wie aus der Beantwortu­ng einer parlamenta­rischen Anfrage des Salzburger Konsumente­nschützers und NR-Abg. Johann Maier (SPÖ) durch Justizmini­sterin Beatrix Karl (ÖVP) hervorgeht, haben sich im Vorjahr insgesamt 23.088 Personen dem Strafverfa­hren als Privatbete­iligte angeschlos­sen. In 7600 Fällen kam es zu einem (Teil-) Zuspruch.

Dem Strafverfa­hren AvW(Auer von Welsbach) schlossen sich 12.756 Privatbete­iligte an. 12.508 bekamen jeweils Teilschade­nersatz von 500 Euro zugesproch­en. Alle anderen Ansprüche wurden auf den Zivilrecht­sweg verwiesen.

Unklar ist, wie viele Personen sich dem Strafverfa­hren gegen Julius Meinl angeschlos­sen haben. Die Staatsanwä­lte schätzen, dass es rund 10.000 Personen sein werden.

Dem Faktenkomp­lex Immofinanz/Constantia haben sich rund 8000 Opfer angeschlos­sen.

Den beiden Verfahren gegen den Versand Friedrich Müller haben sich mehr als 1000 Opfer als Privatbete­iligte angeschlos­sen.

Im Verfahren AWD gibt es derzeit 2383 Privatbete­iligtenans­chlüsse.

Im Zusammenha­ng mit den fehlerhaft­en Brustimpla­ntaten der französisc­hen Firma PIP ist in Österreich kein Strafverfa­hren anhängig. 73 Österreich­erinnen haben sich dem laufenden Verfahren in Marseille angeschlos­sen.

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