Schadenersatz für jeden Dritten
23.088 Geschädigte nahmen als Privatbeteiligte an Strafprozessen teil
WIEN (SN-res). Wer sich durch eine Straftat geschädigt sieht, wird versuchen, als Privatbeteiligter vom Strafgericht per Urteil einen Schadenersatz oder eine Entschädigung für die Beeinträchtigung strafrechtlich geschützter Interessen zugesprochen zu erhalten. Ein Privatbeteiligter kann auch Beweismittel beantragen, Ansprüche ausführen und Rechtsmittel ergreifen. Wird dem Geschädigten im Strafprozess nichts zugesprochen, bleibt ihm nur der steinige Weg eines aufwendigen, zeitraubenden und risikoträchtigen Zivilprozesses. Das ist vor allem in Prozessen um den Betrug von Anlegern oft bitter.
Wie aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des Salzburger Konsumentenschützers und NR-Abg. Johann Maier (SPÖ) durch Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) hervorgeht, haben sich im Vorjahr insgesamt 23.088 Personen dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen. In 7600 Fällen kam es zu einem (Teil-) Zuspruch.
Dem Strafverfahren AvW(Auer von Welsbach) schlossen sich 12.756 Privatbeteiligte an. 12.508 bekamen jeweils Teilschadenersatz von 500 Euro zugesprochen. Alle anderen Ansprüche wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen.
Unklar ist, wie viele Personen sich dem Strafverfahren gegen Julius Meinl angeschlossen haben. Die Staatsanwälte schätzen, dass es rund 10.000 Personen sein werden.
Dem Faktenkomplex Immofinanz/Constantia haben sich rund 8000 Opfer angeschlossen.
Den beiden Verfahren gegen den Versand Friedrich Müller haben sich mehr als 1000 Opfer als Privatbeteiligte angeschlossen.
Im Verfahren AWD gibt es derzeit 2383 Privatbeteiligtenanschlüsse.
Im Zusammenhang mit den fehlerhaften Brustimplantaten der französischen Firma PIP ist in Österreich kein Strafverfahren anhängig. 73 Österreicherinnen haben sich dem laufenden Verfahren in Marseille angeschlossen.