Nachbarn dürfen auf dem Balkon rauchen
RATHENOW (SN, dpa). Mieter dürfen trotz empfindlicher Nachbarn auf ihrem Balkon rauchen. Das hat das Amtsgericht Rathenow am Freitag entschieden und die Klage von Nachbarn eines RaucherEhepaars abgewiesen. Die Kläger aus Premnitz in Brandenburg hatten sich am Zigarettenqualm von der Etage unter ihnen gestört und waren deswegen vor Gericht gezogen. Das Rentnerpaar wollte erreichen, dass die anderen Mieter nur noch zu bestimmten Zeiten im Freien rauchen dürfen. Dafür sah Richter Peter Lanowski aber keine Rechtsgrundlage.
Die Beeinträchtigung infolge des Rauchens der Nachbarn sei noch hinnehmbar, entschied Lanowski. Die Kläger kündigten Be- rufung an. Aus ihrer Sicht können sie ihren Balkon nur noch eingeschränkt nutzen wegen des Qualms der Nachbarn. Draußen einen Kaffee zu trinken oder eine Zeitung zu lesen sei quasi unmöglich, hatte das Paar argumentiert.
Die Kläger hatten dem Gericht ein Protokoll vorgelegt, das dokumentierte, wann die Nachbarn zur Zigarette griffen. Auch Fotos hatten sie eingereicht. Konkret wollten die Beiden ein Rauchverbot für die Zeiten zwischen 7 und 8 Uhr, 10 und 11 Uhr, 13 und 15 Uhr, zwischen 17 und 19 Uhr und 20 und 23 Uhr erreichen.
Der Richter befand, dass der Genuss von bis zu zwölf Zigaretten täglich auf dem Balkon keine übermäßige Belästigung sei.