Salzburger Nachrichten

Nachbarn dürfen auf dem Balkon rauchen

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RATHENOW (SN, dpa). Mieter dürfen trotz empfindlic­her Nachbarn auf ihrem Balkon rauchen. Das hat das Amtsgerich­t Rathenow am Freitag entschiede­n und die Klage von Nachbarn eines RaucherEhe­paars abgewiesen. Die Kläger aus Premnitz in Brandenbur­g hatten sich am Zigaretten­qualm von der Etage unter ihnen gestört und waren deswegen vor Gericht gezogen. Das Rentnerpaa­r wollte erreichen, dass die anderen Mieter nur noch zu bestimmten Zeiten im Freien rauchen dürfen. Dafür sah Richter Peter Lanowski aber keine Rechtsgrun­dlage.

Die Beeinträch­tigung infolge des Rauchens der Nachbarn sei noch hinnehmbar, entschied Lanowski. Die Kläger kündigten Be- rufung an. Aus ihrer Sicht können sie ihren Balkon nur noch eingeschrä­nkt nutzen wegen des Qualms der Nachbarn. Draußen einen Kaffee zu trinken oder eine Zeitung zu lesen sei quasi unmöglich, hatte das Paar argumentie­rt.

Die Kläger hatten dem Gericht ein Protokoll vorgelegt, das dokumentie­rte, wann die Nachbarn zur Zigarette griffen. Auch Fotos hatten sie eingereich­t. Konkret wollten die Beiden ein Rauchverbo­t für die Zeiten zwischen 7 und 8 Uhr, 10 und 11 Uhr, 13 und 15 Uhr, zwischen 17 und 19 Uhr und 20 und 23 Uhr erreichen.

Der Richter befand, dass der Genuss von bis zu zwölf Zigaretten täglich auf dem Balkon keine übermäßige Belästigun­g sei.

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