Platz vor Gericht könnte leer sein
SALZBURG (SN). Kommt der 52jährige ehemalige Technische Direktor der Salzburger Festspiele, Klaus K., am Dienstag zur Prozesseröffnung um die Malversationen bei den Salzburger Osterfestspielen oder kommt er nicht? Das ist die Kernfrage, wenn das Salzburger Schöffengericht (Vorsitz Richterin Daniele MeniukProssinger) zusammentritt, um über die Vorwürfe der Untreue und des gewerbsmäßigen schweren Betrugs an 26 Prozesstagen zu verhandeln. Der Verteidiger von Klaus K., RA Leopold Hirsch, sagte dazu am Freitag den SN: „Ich fürchte, er kann nicht kommen.“Klaus K. war nach Auffliegen des Skandals von einer Brücke gestürzt und schwer verletzt wor- den. In einem vorangegangenen Zivilprozess war er auf zwei Krücken erschienen. Bis Oktober hatte ein Gerichtsgutachter dem Angeklagten attestiert, nicht verhandlungsfähig zu sein.
Das würde bedeuten, dass die zwei anderen Beschuldigten, der 46-jährige Ex-Geschäftsführer der Osterfestspiele, Michael D., und ein Geschäftspartner von Klaus K. aus dem Bereich der Technikfirmen, ein Deutscher (56), allein auf der Anklagebank sitzen: Erstgenannter wegen Untreue, der Deutsche wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs. In Abwesenheit kann man nicht gegen Klaus K. verhandeln. Sein Verfahren müsste ausgeschieden werden.
Dem ehemaligen Technischen Direktor wird ein Gesamtschaden von 1,5 Mill. Euro zulasten der Osterfestspiele und der Salzburger Festspiele vorgeworfen, Michael D. ein solcher von 1,6 Mill. Euro. Unter anderem soll er 800.000 Euro ohne Rechtsgrundlage auf Konten von Klaus K. überwiesen haben. Zusätzlich geht es um weitere 400.000 Euro. Der Hintergrund laut Anklage: unberechtigte Gehälter, Reisekosten, Provisionen. Das bestreitet Michael D. laut Verteidiger Johann Eder. Klaus K. habt laut Anklage eine Firma mit Sitz in Belize gegründet, mit einem Bankkonto in Nordzypern. Dorthin sei eine unberechtigte „Provision“von 300.000 Euro aus der Spende des Mäzens Vidyaev geflossen.