Salzburger Nachrichten

Zweiter Strasser-prozess startet

Urteil im neuen Verfahren gegen den Ex-innenminis­ter könnte am 13. März fallen

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WIEN (SN, APA). Zum Prozess-Neustart gegen Ex-ÖVP-Innenminis­ter Ernst Strasser, dessen Fall ab 4. März im Wiener Straflande­sgericht noch einmal aufgerollt wird, sind vorerst nur vier Zeugen geladen. Da aber derzeit unklar ist, ob Staatsanwa­ltschaft und Verteidigu­ng nicht doch noch weitere Beweisantr­äge einbringen werden, hält Richterin Helene Gnida am 13. März als geplanten Termin für die Urteilsver­kündung fest.

Zunächst wird mit der ausführlic­hen Vernehmung Strassers begonnen, die sich über mehrere Stunden erstrecken wird. Noch am selben Tag soll Othmar Karas, inzwischen Leiter der ÖVP-Delegation in Brüssel und deren Spitzenkan­didat bei den bevorstehe­nden Wahlen zum Europaparl­ament, als Zeuge gehört werden. Am 6. März ist eine Ex-KarasMitar­beiterin als Zeugin geladen. Danach werden im Schwurgeri­chtssaal die Video- und Telefonauf­nahmen abgespielt, die Strasser belasten. Zwei als Lobbyisten getarnte britische Enthüllung­sjournalis­ten hatten ihn bekanntlic­h bei mehreren Treffen heimlich gefilmt bzw. aufgenomme­n und – davon ist die Anklagebeh­ör- de überzeugt – damit den damaligen ÖVP-Delegation­sleiter der Bestechlic­hkeit überführt. Der 11. und 12. März sind für allfällige ergänzende Beweisaufn­ahmen vorgesehen. Am 13. März sollen – vor einem möglichen Urteil – noch die zwei Journalist­en im Weg einer Videokonfe­renz aussagen.

In der sogenannte­n Lobbyisten­Affäre, über die Strasser gestolpert war, hatte der OGH im November das Ersturteil – vier Jahre Haft wegen Bestechlic­hkeit – wegen eines Formalfehl­ers aufgehoben und den Fall zurück an die erste Instanz verwiesen.

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