Zweiter Strasser-prozess startet
Urteil im neuen Verfahren gegen den Ex-innenminister könnte am 13. März fallen
WIEN (SN, APA). Zum Prozess-Neustart gegen Ex-ÖVP-Innenminister Ernst Strasser, dessen Fall ab 4. März im Wiener Straflandesgericht noch einmal aufgerollt wird, sind vorerst nur vier Zeugen geladen. Da aber derzeit unklar ist, ob Staatsanwaltschaft und Verteidigung nicht doch noch weitere Beweisanträge einbringen werden, hält Richterin Helene Gnida am 13. März als geplanten Termin für die Urteilsverkündung fest.
Zunächst wird mit der ausführlichen Vernehmung Strassers begonnen, die sich über mehrere Stunden erstrecken wird. Noch am selben Tag soll Othmar Karas, inzwischen Leiter der ÖVP-Delegation in Brüssel und deren Spitzenkandidat bei den bevorstehenden Wahlen zum Europaparlament, als Zeuge gehört werden. Am 6. März ist eine Ex-KarasMitarbeiterin als Zeugin geladen. Danach werden im Schwurgerichtssaal die Video- und Telefonaufnahmen abgespielt, die Strasser belasten. Zwei als Lobbyisten getarnte britische Enthüllungsjournalisten hatten ihn bekanntlich bei mehreren Treffen heimlich gefilmt bzw. aufgenommen und – davon ist die Anklagebehör- de überzeugt – damit den damaligen ÖVP-Delegationsleiter der Bestechlichkeit überführt. Der 11. und 12. März sind für allfällige ergänzende Beweisaufnahmen vorgesehen. Am 13. März sollen – vor einem möglichen Urteil – noch die zwei Journalisten im Weg einer Videokonferenz aussagen.
In der sogenannten LobbyistenAffäre, über die Strasser gestolpert war, hatte der OGH im November das Ersturteil – vier Jahre Haft wegen Bestechlichkeit – wegen eines Formalfehlers aufgehoben und den Fall zurück an die erste Instanz verwiesen.