Staat schoss 123 Millionen Euro Unterhalt vor
Rekord. Jedes Jahr springt der Staat mit einer größeren Summe ein, weil Eltern nicht zahlen können oder wollen.
WIEN (SN). Immer tiefer muss Vater Staat in die Tasche greifen, um Scheidungs- und Trennungskindern zu ihrem Unterhalt zu verhelfen. Innerhalb von fünf Jahren schnellte die via Unterhaltsvorschüssen gewährte Gesamtsumme um fast 18 Prozent in die Höhe: von rund 104,5 Millionen Euro im Jahr 2008 auf etwas mehr als 123 Millionen Euro im Jahr 2012. Das geht aus der eben eingetroffenen Antwort des Justizministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen hervor.
Im Jahr 2012 – die Daten für 2013 liegen offenbar noch nicht vor – wurden für 47.863 Minderjährige Unterhaltsvorschüsse überwiesen. Das waren etwas weniger als 2011 (47.958). In den Jahren davor war die Zahl der Betroffenen stetig gestiegen. Dass es 2012 erstmals einen winzigen Rückgang gab, könnte auch daran liegen, dass sich herumgesprochen hat, dass der Staat seit einigen Jahren energisch auf Rückzahlung pocht. Und damit auch immer öfter Erfolg hat. Nur bei knapp 35 Prozent der säumigen Unterhaltszahler, für die der Staat 2012 einsprang, war noch im sel- ben Jahr gar nichts zu holen. In den Jahren 2008 und 2009 war das noch bei deutlich mehr als der Hälfte der laufenden Fälle so.
Insgesamt verbesserte sich das Inkasso laufender und einst gewährter Vorschüsse deutlich. Wurden im Jahr 2008 nur 48 Prozent aller aktuell oder früher ausgezahlten Beträge bei den Unterhaltsschuldnern – meist sind es die Väter – eingetrieben, lag die „Einbringungsquote“im Jahr 2012 bei 58 Prozent. Dennoch waren noch nie so viele Forderungen of- fen wie Ende 2012: Da wartete der Staat darauf, dass einst gewährte Unterhaltsvorschüsse für insgesamt 72.848 Kinder von den Schuldnern zurückbezahlt werden.
Gewirkt hat eine Änderung des Familienrechts, die Anfang 2010 in Kraft trat: Seither kommen Alleinerziehende – fast immer sind es die Mütter – schneller zum staatlichen Unterhaltsvorschuss, wenn der Ex nicht bezahlen kann oder will. Mussten sie früher einen Exekutionstitel erwirken und den ersten Exekutionsversuch abwarten, reicht seither ein Exekutionsantrag. Das beschleunigte die Vorschussverfahren deutlich: Dauerte es 2008 im Schnitt 19,3 Tage, bis der Unterhaltsvorschuss zugesprochen wurde, war es 2012 nach durchschnittlich 12,7 Tagen so weit. Die generelle Dauer von Unterhaltsverfahren hat sich in dieser Zeitspanne annähernd halbiert: von 100,7 Tagen (2008) auf 58,2 Tage (2012).
Leicht gestiegen ist die Höhe des Unterhaltsvorschusses pro Kind und Monat. 2008 wurden im statistischen Mittel 181,36 Euro überwiesen, 2012 waren es im Schnitt 196,51 Euro monatlich pro Kind. Anfang des heurigen Jahres wurden die sogenannten festen Beträge für den Unterhaltsvorschuss (die mit dem Alter der Kinder steigen) auf 197 bis 421 Euro erhöht; und der Höchstbetrag für den Vorschuss liegt nun bei 560,60 Euro pro Kind undMonat.
Bezahlt wird der Unterhaltsvorschuss aus Mitteln des hoch verschuldeten Familienlastenausgleichsfonds.