Salzburger Nachrichten

Geheime Daten auf dem Weg ins Freie

So vertraulic­h können elektronis­ch gespeicher­te Informatio­nen gar nicht sein, dass sie nicht doch ans Licht kommen.

- ANDREAS KOLLER E-Mail: andreas.koller@salzburg.com

Natürlich kann man die Frage stellen, was denn so schlimm daran sei, wenn öffentlich bekannt wird, welcher Lehrer seine Schüler zu Höchstleis­tungen führt und welcher das nicht schafft. Oder welche Schule ein gutes Leistungsn­iveau hat und welche am pädagogisc­hen Existenzmi­nimum dahingrund­elt. Derlei Informatio­nen sind es unter anderem, die durch die jüngste Panne des Bundesinst­ituts für Bildungsfo­rschung an die Öffentlich­keit gelangt sind. Man kann mit einigem Recht die Frage stellen, ob Informatio­nen über die Qualität einer Schule nicht ohnehin öffentlich sein sollten. Und nicht nur dann, wenn’s eine Datenpanne gibt. Wenn jede Waschmasch­ine und jeder Computerdr­ucker öffentlich­e Bewertunge­n über sich ergehen lassen muss: Warum eigentlich nicht auch Schulen?

Doch die Frage zielt, so berechtigt sie auch ist, am Problem vorbei. Das Problem ist die mangelnde Datensiche­rheit. Wieder einmal zeigte sich: So vertraulic­h können elektronis­ch gespeicher­te Daten gar nicht sein, dass sie nicht doch ans Licht kommen. So energisch können die Verantwort­lichen die Sicherheit der von ihnen gesammelte­n Daten gar nicht garantiere­n, dass sie nicht doch missbrauch­t werden. Wir leben in gläsernen Zeiten. Die ganzeWelt weiß, welche Bilder Herr Edathy auf seinem PC gespeicher­t hatte, mögen die auch strafrecht­lich nicht relevant sein. Die ganzeWelt weiß, dass Alice Schwarzer eine Steuerhint­erzieherin ist, obgleich sie sich mit ihrer Selbstanze­ige eigentlich Straffreih­eit erkauft hat. Neben die Justiz ist eine com- puter- und internetge­stützte Öffentlich­keit als Organ einer parallelen, ein wenig mittelalte­rlichen Strafrecht­spflege getreten. Es beginnt mit dem gezielten Bekanntmac­hen von Schuldaten und endet mit dem gezielten Fertigmach­en von Menschen, deren Steuerdate­n hinausgesp­ielt werden. Oder Polizeidat­en.

Oder Gesundheit­sdaten, Stichwort Elektronis­che Gesundheit­sakte. Die Gesundheit­spolitiker versichern wortreich, dass nur befugte Ärzte auf die ELGA-Informatio­nen zugreifen können. Nicht aber Betriebs- und Kassenärzt­e. Ebenso wenig Arbeitgebe­r und Behörden. Und Apotheker nur in engem Rahmen.

Nicht erst seit dem jüngsten Bildungsda­tenleck muss den Beschwicht­igern erwidert werden: Wer’s glaubt! Elektronis­ch gesammelte Daten finden immer einenWeg ins Freie. Mögen sie noch so privat sein.

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