Geheime Daten auf dem Weg ins Freie
So vertraulich können elektronisch gespeicherte Informationen gar nicht sein, dass sie nicht doch ans Licht kommen.
Natürlich kann man die Frage stellen, was denn so schlimm daran sei, wenn öffentlich bekannt wird, welcher Lehrer seine Schüler zu Höchstleistungen führt und welcher das nicht schafft. Oder welche Schule ein gutes Leistungsniveau hat und welche am pädagogischen Existenzminimum dahingrundelt. Derlei Informationen sind es unter anderem, die durch die jüngste Panne des Bundesinstituts für Bildungsforschung an die Öffentlichkeit gelangt sind. Man kann mit einigem Recht die Frage stellen, ob Informationen über die Qualität einer Schule nicht ohnehin öffentlich sein sollten. Und nicht nur dann, wenn’s eine Datenpanne gibt. Wenn jede Waschmaschine und jeder Computerdrucker öffentliche Bewertungen über sich ergehen lassen muss: Warum eigentlich nicht auch Schulen?
Doch die Frage zielt, so berechtigt sie auch ist, am Problem vorbei. Das Problem ist die mangelnde Datensicherheit. Wieder einmal zeigte sich: So vertraulich können elektronisch gespeicherte Daten gar nicht sein, dass sie nicht doch ans Licht kommen. So energisch können die Verantwortlichen die Sicherheit der von ihnen gesammelten Daten gar nicht garantieren, dass sie nicht doch missbraucht werden. Wir leben in gläsernen Zeiten. Die ganzeWelt weiß, welche Bilder Herr Edathy auf seinem PC gespeichert hatte, mögen die auch strafrechtlich nicht relevant sein. Die ganzeWelt weiß, dass Alice Schwarzer eine Steuerhinterzieherin ist, obgleich sie sich mit ihrer Selbstanzeige eigentlich Straffreiheit erkauft hat. Neben die Justiz ist eine com- puter- und internetgestützte Öffentlichkeit als Organ einer parallelen, ein wenig mittelalterlichen Strafrechtspflege getreten. Es beginnt mit dem gezielten Bekanntmachen von Schuldaten und endet mit dem gezielten Fertigmachen von Menschen, deren Steuerdaten hinausgespielt werden. Oder Polizeidaten.
Oder Gesundheitsdaten, Stichwort Elektronische Gesundheitsakte. Die Gesundheitspolitiker versichern wortreich, dass nur befugte Ärzte auf die ELGA-Informationen zugreifen können. Nicht aber Betriebs- und Kassenärzte. Ebenso wenig Arbeitgeber und Behörden. Und Apotheker nur in engem Rahmen.
Nicht erst seit dem jüngsten Bildungsdatenleck muss den Beschwichtigern erwidert werden: Wer’s glaubt! Elektronisch gesammelte Daten finden immer einenWeg ins Freie. Mögen sie noch so privat sein.