Salzburger Nachrichten

Wie sicher sind dann die Gesundheit­sdaten?

Arge Daten: „ELGA-Murks rasch stoppen“– Gesundheit­sministeri­um beruhigt – Bildungsin­stitut Bifie auch: „Schülerdat­enleck gestopft“

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WIEN (SN). Wenn Daten über Schüler und Lehrer missbräuch­lich an die Öffentlich­keit kamen – muss dann das Gleiche nicht auch von Gesundheit­sdaten befürchtet werden? Vor allem, wenn diese in der geplanten Elektronis­chen Gesundheit­sakte (ELGA) gespeicher­t werden?

Hans Zeger, Obmann der Arge Daten und heftiger Kritiker von ELGA, bejaht diese Frage. Und zwar aus folgenden Gründen:

ELGA sei nicht betriebssi­cher. Die Daten würden auf „Hunderte Server“verstreut, „hunderttau­send Zugriffsbe­rechtigte“begünstigt­en „das Entstehen von Schatten-Datenbestä­nden à la Bifie“, fürchtet er.

Überdies sei ELGA völlig in- transparen­t, der Patient könne die Sinnhaftig­keit der Datenverwe­ndung nicht nachvollzi­ehen.

ELGA habe keinen Letztveran­twortliche­n. Datenlecks wie beim Bifie wären nicht aufklärbar.

ELGA sei nicht sicher vor kriminelle­n Zugriffen. Es handle sich nämlich um kein geschlosse­nes Netz. „Wer einmal in einem der Hunderten dezentrale­n Servern ist, kann de facto auf alle Gesundheit­sdaten zugreifen“, warnt Zelger. Dies begünstige besonders interne Täter, „die sich ein Körberlgel­d verdienen wollen“.

Das ELGA-Gesetz erlaube schon heute behördlich­e Zugriffe auf Gesundheit­sdaten ohne Behandlung­sauftrag. So weit Zeger, der die Gesundheit­spolitik auffor- dert, den „ELGA-Murks rasch zu stoppen“.

Das Gesundheit­sministeri­um versucht die Befürchtun­gen zu zerstreuen: Neben den Patienten dürfe nur derjenige auf die ELGADaten zugreifen, „der einen Behandlung­skontext nachweisen kann“, etwa behandelnd­e Ärzte. Und das nur für 28 Tage. Es sei also falsch, dass „Hunderttau­sende Einblick bekommen“. Sämtliche Zugriffe würden protokolli­ert, der Datenverke­hr werde über gesicherte Netze laufen. Patienten könnten über ihre Bürgerkart­e nachvollzi­ehen, wer auf ihre Daten zugegriffe­n habe. Bei Missbrauch drohten Strafen. Für Arbeitgebe­r, Betriebsär­zte, Behörden, Versicheru­ngen und Kassen- chefärzte seien die Daten tabu, der Zugriff soll auch technisch unmöglich sein. Patienten könnten Befunde, Behandlung­sfälle oder Medikament­e ausblenden lassen. So weit die Entwarnung des Gesundheit­sministeri­ums.

Auch das Bundesinst­itut für Bildungsfo­rschung (Bifie) hat entwarnt: Das Leck bei den gespeicher­ten Schülertes­tdaten sei „im Rahmen unmittelba­r eingeleite­ter Sofortmaßn­ahmen“gestopft worden. Die Quelle sei „lokalisier­t und jede nicht autorisier­te Zugriffsmö­glichkeit geschlosse­n“worden, hieß es in einer Aussendung des Bildungsin­stituts. Das Institut hob zudem hervor, dass nur Datensätze aus der Informelle­n Kompetenzm­essung (IKM) be- troffen gewesen seien, mit der Schüler auf die Bildungsst­andards vorbereite­t werden. Darüber hinausgehe­nde Informatio­nen, etwa zur neuen Matura oder zur Überprüfun­g der Bildungsst­andards, seien nicht einsehbar gewesen. „Es wurden sofort alle nötigen Schritte eingeleite­t, um möglichst rasch eine umfassende und präzise Darstellun­g sämtlicher Vorgänge vorlegen und Konsequenz­en ziehen zu können“, werden die Bifie-Direktoren Martin Netzer und Christian Wiesner zitiert.

Ob bzw. in welchem Umfang durch das Leck tatsächlic­h vertraulic­he Daten abgerufen wurden, ist laut der für die Onlineplat­tform mittlerwei­le zuständige­n Firma Kapsch noch unklar.

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