Grazer Wechselseitige beugt sich EU-Gericht
LUXEMBURG, WIEN (SN-wie). Die Grazer Wechselseitige Versicherung (Grawe) hat den jahrelangen Rechtsstreit mit der Europäischen Union um den Kauf der Bank Burgenland endgültig beendet. Die Grawe hat jene 41,5 Mill. Euro, die auf einem Treuhandkonto geparkt waren, zuzüglich Zinsen freigegeben und überweist die gesamte Summe an das Land Burgenland.
Es geht um den Verkauf der ehemaligen burgenländischen Landesbank im Jahr 2006. Das Land gab damals nach dem Bieterverfahren der Grazer Wechselseitigen den Zuschlag für die Bank, für einen Preis von 100,5 Mill. Euro. Und das obwohl die SLAV AG, ein ukrainisch-österreichisches Konsortium, um 55 Mill. Euro mehr geboten hatte. Nachdem die unterlegene Gruppe den Klagsweg beschritten hatte, entschied die EUKommission schließlich im April 2008, dass es sich beim Zuschlag für die Grawe um eine unerlaubte staatliche Beihilfe und eine Wettbewerbsverzerrung gehandelt habe. Nach Bewertung der beiden Angebote wurde die Versicherung zur Zahlung von 41,47 Mill. Euro verdonnert. Die wurden auf einem Treuhandkonto deponiert.
Allerdings versuchten die Republik Österreich, das Land und die Grawe mittels Klagen Recht zu bekommen, blitzten aber beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ab. ImOktober 2013 bestätigte der EuGH die letztinstanzliche Entscheidung, damit war der Rechtsstreit formal beendet.
Für Burgenlands Finanzlandesrat Helmut Bieler ist das Kapitel der Privatisierung der seinerzeiti- gen Landesbank mit der Überweisung beendet. Bieler wies am Mittwoch erneut darauf hin, dass man damals der Empfehlung der Investmentbank HSBC gefolgt sei, die den Privatisierungsprozess begleitet hatte. Er stehe weiter zur damals getroffenen Entscheidung, es sei die sicherste Lösung für die Bank gewesen und – angesichts der hohen Haftungen des Landes – auch die sicherste Entscheidung für das Burgenland. „Wenn man ein wenig über den Tellerrand schaut, sieht man, dass wir im Burgenland (...) ein mögliches Debakel in Milliardenhöhe verhindert haben“, sagte Bieler.
Das 2006 unterlegene Konsortium SLAV fordert vom Land in einem Zivilprozess 3,1 Mill. Euro zurück, es handelt sich dabei um die Aufwendungen, die seinerzeit rund um den Verkaufsprozess anfielen. Das Land sieht keinen Anhaltspunkt für die Forderung und hält die Klage für unbegründet.