Arbeit im Strafvollzug
Ich habe rund 144 Versicherungsmonate erworben. Dabei befand ich mich in Strafhaft und im Maßnahmenvollzug. In diesem Zeitraum musste ich Arbeitsleistungen erbringen. Nun beantragte ich eine Invaliditätspension. Kann die Pensionsversicherungsanstalt meinen Antrag ablehnen? Im Pensionsversicherungsrecht gibt es Regelungen über die Berücksichtigung von Haftzeiten in der Pensionsversicherung. In allen anderen nicht besonders geregelten Fällen sind dagegen Strafgefangene weder in der gesetzlichen Krankenversicherung noch in der Unfallversicherung noch in der Pensionsversicherung pflichtversichert. Das auch dann nicht, wenn sie im Rahmen ihrer Arbeitspflicht Arbeitsleistungen erbringen, für die sie eine Arbeitsvergütung erhalten und die zu einer Pflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung führt. Es klingt zynisch, ist aber so: Das österreichische Recht sieht für Häftlinge zwar Kranken- und Unfallfürsorge vor und unterwirft sie auch der Arbeitslosenversicherung, bezieht sie jedoch in das Pensionsversicherungssystem nur durch die Möglichkeit, freiwillige Beiträge zu leisten, ein. Das heißt, dass nur durch eineWeiterversicherung bzw. die Selbstversicherung in der Pensionsversicherung auch ein Strafgefangener weitere Beitragsmonate für die Erfüllung derWartezeit erwerben kann.