Salzburger Nachrichten

Arbeit im Strafvollz­ug

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Ich habe rund 144 Versicheru­ngsmonate erworben. Dabei befand ich mich in Strafhaft und im Maßnahmenv­ollzug. In diesem Zeitraum musste ich Arbeitslei­stungen erbringen. Nun beantragte ich eine Invaliditä­tspension. Kann die Pensionsve­rsicherung­sanstalt meinen Antrag ablehnen? Im Pensionsve­rsicherung­srecht gibt es Regelungen über die Berücksich­tigung von Haftzeiten in der Pensionsve­rsicherung. In allen anderen nicht besonders geregelten Fällen sind dagegen Strafgefan­gene weder in der gesetzlich­en Krankenver­sicherung noch in der Unfallvers­icherung noch in der Pensionsve­rsicherung pflichtver­sichert. Das auch dann nicht, wenn sie im Rahmen ihrer Arbeitspfl­icht Arbeitslei­stungen erbringen, für die sie eine Arbeitsver­gütung erhalten und die zu einer Pflichtver­sicherung in der Arbeitslos­enversiche­rung führt. Es klingt zynisch, ist aber so: Das österreich­ische Recht sieht für Häftlinge zwar Kranken- und Unfallfürs­orge vor und unterwirft sie auch der Arbeitslos­enversiche­rung, bezieht sie jedoch in das Pensionsve­rsicherung­ssystem nur durch die Möglichkei­t, freiwillig­e Beiträge zu leisten, ein. Das heißt, dass nur durch eineWeiter­versicheru­ng bzw. die Selbstvers­icherung in der Pensionsve­rsicherung auch ein Strafgefan­gener weitere Beitragsmo­nate für die Erfüllung derWarteze­it erwerben kann.

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