Tod im Polizeianhaltezentrum
Schubhäftling starb an Herzinfarkt, weil Ärzte kein EKG für nötig hielten
WIEN (SN, APA). Zwei Tage bevor der 35-jährige tschetschenische Asylbewerber Zelimkhan I. nach Russland abgeschoben werden sollte, starb er am 27. September 2012 im Polizeianhaltezentrum am Wiener Hernalser Gürtel an einem Herzinfarkt. Am Montag wurden zwei Amtsärzte wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Sie hatten es unterlassen, von dem Schubhäftling geltend gemachte Schmerzen in der Brust am 14. bzw. 16 September durch ein EKG abzuklären. Sie erhielten am BG Josefstadt eine Geldstrafe von je 150 Tagessätzen à 100 Euro (15.000 Euro). Nicht rechtskräftig.
Eine 55-jährige mitangeklagte Amtsärztin hatte sich aufgrund ihrer Herkunft aus Osteuropa mit dem Mann auf Russisch unterhalten können. Sie hielt den Mann für „sehr krank“, aber für haftfähig. Als er am 27. September u. a. auch über Brustschmerzen klagte, glaubte sie an einen grippalen Infekt und verschrieb ihm ein Grippemittel. Knapp drei Stunden später war der Mann tot. Ein medizi- nischer Gutachter sagte, der Herzinfarkt wäre mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch bei einer EKG-Untersuchung, die die Ärztin im Übrigen unterlassen hatte, nicht mehr zu verhindern gewesen. Im Hinblick darauf wurde die Ärztin im Zweifel freigesprochen, obwohl ihre beiden nunmehr verurteilten Kollegen und auch ein – ebenfalls freigesprochener – Psychiater in der Krankengeschichte des Mannes „Schmerzen in der Brust“vermerkt hatten.