Trotz sechs Bier kam ein Todesfahrer bedingt davon
GRAZ (SN, APA). Ein Autofahrer trinkt ein Bier nach dem anderen, rammt einen Radfahrer, verletzt ihn tödlich und fährt einfach weiter – und kommt dennoch mit einer bedingten Haftstrafe von fünf Monaten davon: So geschah es am Dienstag vor dem Grazer Einzelrichter Günter Sprinzel. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Für den Staatsanwalt schien das Ganze ein klarer Fall von fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen zu sein: Der Autofahrer habe an dem Tag acht Bier, zumindest sechs davon in den letzten fünf Stunden vor dem Unfall, getrunken. Der 48Jährige übersah den Radfahrer, der gegen die Windschutzscheibe prallte. Diese brach, doch der Lenker hielt nicht an und bremste nicht ab. „Ich hab geglaubt, mir ist ein Reh reingehupft“, sagte der Angeklagte vor Gericht.
„Sie haben sich benommen, als wären Sie volltrunken gewesen. Sie reagieren nicht und bremsen nicht“, hielt ihm der Richter vor. Verteidiger Bernhard Lehofer sprang seinem Mandanten bei. Der Radfahrer sei ja auch „ganz schwarz gekleidet“gewesen.
Als dem Angeklagten am nächsten Tag seine Freundin mitteilte, die Polizei habe sich nach ihm erkundigt, rief er selbst dort an. Als er erfuhr, dass er vermutlich einen tödlichen Unfall verursacht habe, sei er die ganze Nacht durch den Wald geirrt. Dann sei er aber wieder nach Hause gegangen.
Wie kam es vor Gericht dazu, dass die Alkoholisierung – die „besonders gefährlichen Verhältnisse“– nicht angenommen wurden und sich somit „nur“eine fahrlässige Tötung ergab? Die medizinische Gutachterin bezog die Mahlzeiten und den dadurch erfolgten schnelleren Abbau des Alkohols mit ein und kam schließlich auf 0,21 Promille. Der Lenker war ja längere Zeit nicht greifbar.