Salzburger Nachrichten

Trotz sechs Bier kam ein Todesfahre­r bedingt davon

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GRAZ (SN, APA). Ein Autofahrer trinkt ein Bier nach dem anderen, rammt einen Radfahrer, verletzt ihn tödlich und fährt einfach weiter – und kommt dennoch mit einer bedingten Haftstrafe von fünf Monaten davon: So geschah es am Dienstag vor dem Grazer Einzelrich­ter Günter Sprinzel. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

Für den Staatsanwa­lt schien das Ganze ein klarer Fall von fahrlässig­er Tötung unter besonders gefährlich­en Verhältnis­sen zu sein: Der Autofahrer habe an dem Tag acht Bier, zumindest sechs davon in den letzten fünf Stunden vor dem Unfall, getrunken. Der 48Jährige übersah den Radfahrer, der gegen die Windschutz­scheibe prallte. Diese brach, doch der Lenker hielt nicht an und bremste nicht ab. „Ich hab geglaubt, mir ist ein Reh reingehupf­t“, sagte der Angeklagte vor Gericht.

„Sie haben sich benommen, als wären Sie volltrunke­n gewesen. Sie reagieren nicht und bremsen nicht“, hielt ihm der Richter vor. Verteidige­r Bernhard Lehofer sprang seinem Mandanten bei. Der Radfahrer sei ja auch „ganz schwarz gekleidet“gewesen.

Als dem Angeklagte­n am nächsten Tag seine Freundin mitteilte, die Polizei habe sich nach ihm erkundigt, rief er selbst dort an. Als er erfuhr, dass er vermutlich einen tödlichen Unfall verursacht habe, sei er die ganze Nacht durch den Wald geirrt. Dann sei er aber wieder nach Hause gegangen.

Wie kam es vor Gericht dazu, dass die Alkoholisi­erung – die „besonders gefährlich­en Verhältnis­se“– nicht angenommen wurden und sich somit „nur“eine fahrlässig­e Tötung ergab? Die medizinisc­he Gutachteri­n bezog die Mahlzeiten und den dadurch erfolgten schnellere­n Abbau des Alkohols mit ein und kam schließlic­h auf 0,21 Promille. Der Lenker war ja längere Zeit nicht greifbar.

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