Salzburger Nachrichten

Skiopfer Othmar Karas will nun Entschädig­ung

Pistenunfa­ll. Salzburger Zivilricht­er entscheide­t über Klage des EU-Parlamenta­riers der ÖVP gegen einen englischen Skifahrer.

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SALZBURG (SN-res). Mit dem Teilschmer­zensgeld von 500 Euro sowie 1000 Euro Geldbuße war es nicht getan: Nach der Diversion, mit der ein 57-jähriger englischer Pensionist (Rechtsbeis­tand RA Andreas Lintl, Wien) wegen eines schweren Skiunfalls am BG Zell am See im Februar 2011 davongekom­men war, soll er nun 21.700 Euro Schadeners­atz zahlen – und zwar an den Verletzten, den Vizepräsid­enten des Europäisch­en Parlaments und ÖVP-Europaabge­ordneten Othmar Karas.

Da aber – so die Zivilklage – Dauer- bzw. Spätfolgen für den Kläger aufgrund der erlittenen Verletzung­en nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrschein­lichkeit auszuschli­eßen seien, will Karas (vertreten durch RA Werner Suppan, Wien) auch die prinzipiel­le Feststellu­ng, dass der Beklagte für sämtliche zukünftige, derzeit noch nicht bekannte Schäden aus dem Unfall haftet.

Am 7. Februar 2011 war Karas (57) auf der Hirschkoge­l-Piste in Zell am See vom Engländer, der laut Klage mit weit überhöhter Geschwindi­gkeit unterwegs war, niedergest­oßen und schwer verletzt worden. Die Verletzung­en reichten von einer Gehirnersc­hütterung bis zu Brüchen und einem Bandscheib­envorfall. Karas habe Operatione­n über sich ergehen lassen müssen und leidet laut Klage bis heute an Schmerzen.

Dem Engländer sei das Alleinvers­chulden an dem Unfall anzulasten. Er habe jedenfalls grob fahrlässig gehandelt. Das Strafverfa­hren war, wie erwähnt, aufgrund der Zahlung einer Geldbuße und eines geringfügi­gen Schmerzens­geldbetrag­s eingestell­t worden.

In der Zivilklage heißt es, Karas habe aufgrund der nunmehrige­n Einschränk­ungen, Krankenhau­sbehandlun­gen und einer intensiven Rehabilita­tionsthera­pie gravierend­e Ausgaben zu tragen gehabt. Diese will er ersetzt haben, da sie nicht von der Versicheru­ng übernommen würden. Auch habe er zehn Tage an starken, 20 Tage an mittleren und 30 Tage an leichten Schmerzen gelitten. Der Fall wird von einem Salzburger Zivilgeric­ht behandelt werden.

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Bild: SN/APA Othmar Karas

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