Wollte Frau ihren Mann töten?
Angeblich sprachen eine Steirerin und ihr schwer kranker Gatte über Selbstmord
LEOBEN (SN, APA). Ein Vorfall, der eine Reihe von Fragen aufwirft und den die Staatsanwaltschaft als Mordversuch angeklagt hat, wurde am Dienstag am Landesgericht Leoben verhandelt: An einem Oktobertag 2013 hatte eine Obersteirerin angekündigt, sich und ihren schwer kranken Mann umbringen zu wollen. Doch als später die Polizei kam, war gar nichts passiert. Die Frau machte auch im Prozess widersprüchliche Angaben – schuldig fühlte sie sich aber nicht.
Das ganze Geschehen muss vor dem Hintergrund eines langen Familienstreits zwischen den Eltern, dem Sohn und der Tochter gesehen werden. Die Kinder reden nicht miteinander, die Mutter hatte sich ebenfalls kurz vor der angeklagten Tat mit der Tochter entzweit.
Dem 56-jährigen Ehemann, der an schwerer Multipler Sklerose leidet und sich kaum noch bewegen kann, ging es damals sehr schlecht. Das Paar sah am besagten Oktobertag eine Dokumentation über Selbstmord, bei dem sich jemand mittels Plastiksacks über den Kopf erstickte. Angeblich sollen die zwei immer wieder davon gesprochen haben, dass der Mann oder auch beide freiwillig aus dem Leben scheiden könnten.
Im Oktober 2013 eskalierte die Situation, weil es einerseits dem Mann immer schlechter ging, andererseits die Taufe des Kindes der Tochter anstand, was besonders die Ehefrau zusätzlich belastete. Tatsache ist, dass die 57-jährige Frau einen Abschiedsbrief verfasste, den auch ihr im Rollstuhl sitzender Mann unter- schrieb und diesen per E-Mail an die Tochter schickte. Diese alarmierte sofort die Polizei, doch die Beamten fanden bloß zwei Plastiksäcke auf dem Tisch – passiert war nichts.
Die Frau wurde wegen des Verdachts des Mordversuchs sofort verhaftet. Im Prozess wurde nicht klar, ob sie sich, ihren Mann oder beide umbringen wollte. Klar blieb nur: Die Angeklagte fühlte sich nicht schuldig. Ihren Mann habe sie auf keinen Fall töten wollen, beteuerte sie. Es ist auch nicht auszuschließen, dass die ganze Aktion nur als Drohung gegenüber der Tochter gedacht war.
Allein die Vernehmung der Frau dauerte den ganzen Vormittag. – Der Prozess wurde in den Abendstunden vertagt, ein neuer Termin ist noch nicht bekannt.