Salzburger Nachrichten

Der „letzteWill­e“soll zentral gespeicher­t werden

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SALZBURG (SN-hei). Ein österreich­weit zentrales Testaments­register existiert schon lang. Bei den Patientenv­erfügungen müssen Ärzte hingegen mehrere Register durchforst­en, um denWillen des Patienten zu erfahren. Bei der Salzburger Patientenv­ertretung haben rund 1300 Salzburger eine Verfügung hinterlegt, mit der etwa lebensverl­ängernde Maßnahmen ausgeschlo­ssen werden. Die Salzburger Landesklin­iken können diese seit 2009 elektronis­ch abfragen. Parallel dazu gibt es aber die Datenbank der Notare und der Rechtsanwä­lte, wo weitere 2000 Salzburger ihre Patientenv­erfügung errichtet haben. Darauf können Ärzte nicht zugreifen. Angehörige müssen die Verfügung notfalls holen.

Die ÖVP will die Register vereinheit­lichen und bringt da- zu einen Antrag im Landtag ein. Klubobfrau Gerlinde Rogatsch sagt: „Drei verschiede­ne Register sind unbefriedi­gend. Die Verfügunge­n sollten in einem Zentralreg­ister zusammenge­führt werden.“Sowohl Notariatsk­ammer als auch die Salzburger Patientenv­ertretung befürworte­n das. Leopold Hirsch, Präsident der Rechtsanwa­ltskammer, ist skeptisch: „Warum muss immer alles zentral sein? Es kann genauso gut die Patientenv­ertretung ihre Verfügunge­n in unser Register übertragen.“

Die Nachfrage, sein Schicksal am Ende selbst zu regeln, steigt. Den nächsten freien Termin für eine Patientenv­erfügung bei der Salzburger Patientenv­ertretung gebe es im März 2016, sagt Thomas Russegger. Aktuell stünden 449 Personen auf derWarteli­ste.

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