Datenschnüffeln: Gegner geben nicht auf
Zwei Jahre Vorratsdatenspeicherung: 600 Mal erhielten die Behörden die Lizenz zum Datenzugriff
WIEN (SN-par). Für ihre Befürworter wie Elmar Puck, Ombudsmann im Justizministerium, ist sie „manchmal die einzige Möglichkeit, eine Straftat aufzuklären“. Für ihre Gegner wie den Rechtsanwalt Ewald Scheucher bleibt sie „ein massiver Eingriff in die Privatsphäre, der den Grundrechten widerspricht“: die Vorratsdatenspeicherung. Auch zwei Jahre nach ihrer Einführung am 1. April 2012 erhitzt die staatlich angeordnete Speicherung von E-Mail- und Handykontaktdaten ohne jeglichen Verdacht die Gemüter.
Knapp 600 Mal wurde dieses Mittel zur Verbrechensaufklärung seither angewandt, sprich: Die Strafverfolgungsbehörden griffen auf die gespeicherten Daten zu. 227 davon wurden im Vorjahr er- ledigt: Das heißt, das Strafverfahren wurde eingestellt oder es wurde aufgrund der ausgewerteten Handy- und E-Mail-Daten Anklage erhoben.
In 43 Fällen legte Ombudsmann Puck, der dafür verantwortlich ist, die Rechte Betroffener zu wahren, Einspruch ein. Denn einsehen dürfen die ermittelnden Behörden dieDaten (also wer mit wem wann telefoniert und wer an wen wann ein E-Mail geschrieben hat) nur, wenn der Staatsanwalt das schriftlich anordnet. Dann muss es noch ein zweiter Staatsanwalt nach dem Vieraugenprinzip absegnen. Puck: „Anfangs ging es bei den Beschwerden darum, ob die SechsMonate-Frist, während der die Handy- und Internetdaten gespeichert werden dürfen, richtig festgesetzt wurde oder nicht. Mittlerweile habe ich öfter mit anderen Dingen zu tun.“
Zum Beispiel mit Funkzellenabfragen, die in Deutschland erlaubt sind. Dort ist es zulässig, nach einem Supermarktüberfall die Daten aller Handys, die sich zum Tatzeitpunkt in der Umgebung befunden haben, ausforschen zu lassen. In Österreich streiten hingegen mangels gesetzlicher Regelung über die Funkzellenabfrage zurzeit die Gerichte.
Aber nicht nur darüber: Am 8. Mai entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung an sich. Ausgelöst haben das – neben einem Unternehmen aus Irland – auch mehr als 11.000 Österreicher der ARGE Daten und die Kärntner Landesregierung. Sie hatten aus Sorge um ihre Privatsphäre gegen die Vorratsdatenspeicherung beim Verfassungsgerichtshof geklagt. Dieser wandte sich zur Klärung der Rechtslage an den EuGH.
Rechtsanwalt Scheucher, der die ARGE Daten vertritt, warnt freilich vor überzogenen Erwartungen.