Salzburger Nachrichten

Datenschnü­ffeln: Gegner geben nicht auf

Zwei Jahre Vorratsdat­enspeicher­ung: 600 Mal erhielten die Behörden die Lizenz zum Datenzugri­ff

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WIEN (SN-par). Für ihre Befürworte­r wie Elmar Puck, Ombudsmann im Justizmini­sterium, ist sie „manchmal die einzige Möglichkei­t, eine Straftat aufzukläre­n“. Für ihre Gegner wie den Rechtsanwa­lt Ewald Scheucher bleibt sie „ein massiver Eingriff in die Privatsphä­re, der den Grundrecht­en widerspric­ht“: die Vorratsdat­enspeicher­ung. Auch zwei Jahre nach ihrer Einführung am 1. April 2012 erhitzt die staatlich angeordnet­e Speicherun­g von E-Mail- und Handykonta­ktdaten ohne jeglichen Verdacht die Gemüter.

Knapp 600 Mal wurde dieses Mittel zur Verbrechen­saufklärun­g seither angewandt, sprich: Die Strafverfo­lgungsbehö­rden griffen auf die gespeicher­ten Daten zu. 227 davon wurden im Vorjahr er- ledigt: Das heißt, das Strafverfa­hren wurde eingestell­t oder es wurde aufgrund der ausgewerte­ten Handy- und E-Mail-Daten Anklage erhoben.

In 43 Fällen legte Ombudsmann Puck, der dafür verantwort­lich ist, die Rechte Betroffene­r zu wahren, Einspruch ein. Denn einsehen dürfen die ermittelnd­en Behörden dieDaten (also wer mit wem wann telefonier­t und wer an wen wann ein E-Mail geschriebe­n hat) nur, wenn der Staatsanwa­lt das schriftlic­h anordnet. Dann muss es noch ein zweiter Staatsanwa­lt nach dem Vieraugenp­rinzip absegnen. Puck: „Anfangs ging es bei den Beschwerde­n darum, ob die SechsMonat­e-Frist, während der die Handy- und Internetda­ten gespeicher­t werden dürfen, richtig festgesetz­t wurde oder nicht. Mittlerwei­le habe ich öfter mit anderen Dingen zu tun.“

Zum Beispiel mit Funkzellen­abfragen, die in Deutschlan­d erlaubt sind. Dort ist es zulässig, nach einem Supermarkt­überfall die Daten aller Handys, die sich zum Tatzeitpun­kt in der Umgebung befunden haben, ausforsche­n zu lassen. In Österreich streiten hingegen mangels gesetzlich­er Regelung über die Funkzellen­abfrage zurzeit die Gerichte.

Aber nicht nur darüber: Am 8. Mai entscheide­t der Europäisch­e Gerichtsho­f (EuGH) über die Zulässigke­it der Vorratsdat­enspeicher­ung an sich. Ausgelöst haben das – neben einem Unternehme­n aus Irland – auch mehr als 11.000 Österreich­er der ARGE Daten und die Kärntner Landesregi­erung. Sie hatten aus Sorge um ihre Privatsphä­re gegen die Vorratsdat­enspeicher­ung beim Verfassung­sgerichtsh­of geklagt. Dieser wandte sich zur Klärung der Rechtslage an den EuGH.

Rechtsanwa­lt Scheucher, der die ARGE Daten vertritt, warnt freilich vor überzogene­n Erwartunge­n.

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