Viele Kunden von A1 ersparen sich Pauschale
Oberster Gerichtshof sieht bei Servicepauschalen Vertragsbruch durch A1
WIEN (SN-gs). Einem zu lockeren Werbespruch muss A1 Telekom Austria, der heimische Marktführer in der Telekommunikation, nun Rechnung tragen und darf vielen Kunden keine jährliche Internetservicepauschale mehr verrechnen. Der Oberste Gerichtshof hat nämlich in einer Klage der Arbeiterkammer wegen unlauteren Wettbewerbs entschieden, dass die nachträglich eingeführte Pauschale einerseits eine Irreführung der Konsumenten und andererseits eine aggressive Geschäftspraktik darstellt. A1 hatte nämlich von Oktober 2008 bis Februar 2011 mit dem Slogan „ein Leben lang“Kombinationsangebote für Handy und Internetnutzung beworben. Die Servicepauschale war nachträglich einführt worden. Die Arbeiterkammer argumentierte, das komme einer indirekten Erhöhung der Grundgebühr gleich und sei daher unzulässig. Das Urteil betrifft direkt zwar nur A1-Kunden, die einen Vertrag in der Zeit abgeschlossen haben, in der mit „ein Leben lang“geworben wurde. Doch der Anbieter kabelplus hat laut AK ebenfalls reagiert. kabelplus hatte 2012 ebenfalls Paketpreise mit „ein Leben lang zum Aktionspreis“beworben und wollte Kunden ab März eine Servicepauschale verrechnen. Bei A1 wurde betont, man prüfe wegen des OGH-Urteils alle Kundenverträge. Wer in bestimmten Aktionszeiträumen zwischen 20. Oktober 2008 und 1. Februar 2011 die aonKombi oder aonSuperkombi mit der Werbebotschaft „ein Leben lang“bestellt habe, werde die Internetservicepauschale von 15 Euro künftig nicht mehr auf der Rechnung haben. Zur Zahl der Betroffenen schweigt A1.