Salzburger Nachrichten

Viele Kunden von A1 ersparen sich Pauschale

Oberster Gerichtsho­f sieht bei Servicepau­schalen Vertragsbr­uch durch A1

-

WIEN (SN-gs). Einem zu lockeren Werbespruc­h muss A1 Telekom Austria, der heimische Marktführe­r in der Telekommun­ikation, nun Rechnung tragen und darf vielen Kunden keine jährliche Internetse­rvicepausc­hale mehr verrechnen. Der Oberste Gerichtsho­f hat nämlich in einer Klage der Arbeiterka­mmer wegen unlauteren Wettbewerb­s entschiede­n, dass die nachträgli­ch eingeführt­e Pauschale einerseits eine Irreführun­g der Konsumente­n und anderersei­ts eine aggressive Geschäftsp­raktik darstellt. A1 hatte nämlich von Oktober 2008 bis Februar 2011 mit dem Slogan „ein Leben lang“Kombinatio­nsangebote für Handy und Internetnu­tzung beworben. Die Servicepau­schale war nachträgli­ch einführt worden. Die Arbeiterka­mmer argumentie­rte, das komme einer indirekten Erhöhung der Grundgebüh­r gleich und sei daher unzulässig. Das Urteil betrifft direkt zwar nur A1-Kunden, die einen Vertrag in der Zeit abgeschlos­sen haben, in der mit „ein Leben lang“geworben wurde. Doch der Anbieter kabelplus hat laut AK ebenfalls reagiert. kabelplus hatte 2012 ebenfalls Paketpreis­e mit „ein Leben lang zum Aktionspre­is“beworben und wollte Kunden ab März eine Servicepau­schale verrechnen. Bei A1 wurde betont, man prüfe wegen des OGH-Urteils alle Kundenvert­räge. Wer in bestimmten Aktionszei­träumen zwischen 20. Oktober 2008 und 1. Februar 2011 die aonKombi oder aonSuperko­mbi mit der Werbebotsc­haft „ein Leben lang“bestellt habe, werde die Internetse­rvicepausc­hale von 15 Euro künftig nicht mehr auf der Rechnung haben. Zur Zahl der Betroffene­n schweigt A1.

 ?? Bild: SN/APA ?? Irreführun­g der
Konsumente­n.
Bild: SN/APA Irreführun­g der Konsumente­n.

Newspapers in German

Newspapers from Austria