Blut-Rechnung beim Schmiergeldprozess
WIEN (SN-hwk, APA). Am 16. Verhandlungstag im Schmiergeldprozess der Gelddruckerei der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) geriet eine Krankenhausrechnung über eine Blutanalyse am Montag in das Zentrum der Erörterungen. Eine Buchhalterin der Oesterreichischen Banknoten- und Sicherheitsdruck GmbH (OeBS) erläuterte im Zeugenstand, wie sie in den Abrechnungen der geständigen Mitangeklagten eine Rechnung eines Wiener Privatkrankenhauses fand. Sie hat sich geweigert, das Geld zu überweisen, da dies „nicht zum Unternehmensgegenstand der OeBS gehört“, wie sie sagte. Daraufhin habe die nunmehrige Angeklagte, damals Vertriebsmitarbeiterin der OeBS, Ersatzbelege über genau dieselbe Summe verfasst – und das Geld wurde überwiesen.
Eine Zeugin von der Münze Österreich schilderte, wie sie im Juni 2011 mitten in den Vorbereitungen für einen Auftrag aus Aserbaidschan die Anweisung bekommen habe, alles „on hold“zu stellen. Sie müsse warten, bis ein Vertrag mit einem neuen Agenten geschlossen sei. Von den hohen Provisionen an die Firma Venkoy – die laut An- klage als Schmiergeld an Verantwortliche in Aserbaidschan und Syrien zurückflossen – habe sie erst aus den Medien erfahren. Die Anklage wirft den neun Beschuldigten Bestechung bei Aufträgen aus Aserbaidschan und Syrien vor. Demnach wurden Provisionen auf den Preis aufgeschlagen und von den Zentralbanken als Kunden bezahlt. Die Millionen flossen über Scheinrechnungen der Briefkastenfirma Venkoy zurück an Personen im Umkreis der Zentralbanken. Die Aserbaidschaner forderten demnach 20 Prozent des Auftragswerts, die Syrer „nur“14 Prozent. Einige Verteidiger versuchten erneut, die Glaubwürdigkeit der geständigen Ex-Mitarbeiterin der OeBS zu erschüttern. Sie verwiesen auf mutmaßliche Ungereimtheiten bei deren Dienstreise- und Spesenrechnungen. Verteidiger versuchten zudem erneut, die „Geheimdiensttheorie“zu untermauern. Demnach sollen die Zahlungen nicht Schmiergeld gewesen, sondern an die Geheimdienste der Länder geflossen sein.
Richter Georg Olschak vertagte die Verhandlung auf den 10. April. Dann ist OeNB-Direktor Peter Zöllner als Zeuge geladen. Ob es an diesem Tag auch zu einem Urteil kommen wird, steht noch nicht fest.