Salzburger Nachrichten

UN-Gericht verbietet Japan denWalfang

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DEN HAAG (SN, AFP). Mehr als 10.000 Wale soll Japan seit 1988 abgeschlac­htet haben. Jetzt ist mit dem Walfang in der Antarktis Schluss: Das höchste UN-Gericht hat Japan die Jagd auf die Tiere verboten. Dass die Tötungen wissenscha­ftlichen Zwecken dienen, wie Japan argumentie­rt, lässt der Internatio­nale Gerichtsho­f (IGH) nicht gelten. Dieser Walfang diene kommerziel­len Zwecken, urteilte das Gericht am Montag in Den Haag. Japan müsse die Jagd auf die Meeressäug­er beenden.

Auslöser für das Urteil war eine Klage, die Australien im Jahr 2010 beim IGH eingereich­t hatte. Die Regierung wirft Tokio vor, unter dem Deckmantel der wissenscha­ftlichen Forschung kommer- ziellen Walfang zu betreiben. Die japanische Regierung bekräftigt­e stets, die Tiere zu Forschungs­zwecken zu töten. Allerdings machte sie keinen Hehl daraus, dass das Fleisch der getöteten Wale in Japan verzehrt wird.

Bereits 1986 hatte die Internatio­nale Walfang-Kommission den kommerziel­len Walfang weltweit verboten. Das Verbot des japanische­n Walfangs ist der Umweltschu­tzorganisa­tion Sea Shepherd zufolge in der Antarktis entscheide­nd für das Überleben der Wale in der Region.

Ungeachtet des Verbots bekennen sich neben Japan auchNorweg­en und Island zur Jagd auf die Meerestier­e. Sie berufen sich dabei auf ihre Traditione­n.

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