UN-Gericht verbietet Japan denWalfang
DEN HAAG (SN, AFP). Mehr als 10.000 Wale soll Japan seit 1988 abgeschlachtet haben. Jetzt ist mit dem Walfang in der Antarktis Schluss: Das höchste UN-Gericht hat Japan die Jagd auf die Tiere verboten. Dass die Tötungen wissenschaftlichen Zwecken dienen, wie Japan argumentiert, lässt der Internationale Gerichtshof (IGH) nicht gelten. Dieser Walfang diene kommerziellen Zwecken, urteilte das Gericht am Montag in Den Haag. Japan müsse die Jagd auf die Meeressäuger beenden.
Auslöser für das Urteil war eine Klage, die Australien im Jahr 2010 beim IGH eingereicht hatte. Die Regierung wirft Tokio vor, unter dem Deckmantel der wissenschaftlichen Forschung kommer- ziellen Walfang zu betreiben. Die japanische Regierung bekräftigte stets, die Tiere zu Forschungszwecken zu töten. Allerdings machte sie keinen Hehl daraus, dass das Fleisch der getöteten Wale in Japan verzehrt wird.
Bereits 1986 hatte die Internationale Walfang-Kommission den kommerziellen Walfang weltweit verboten. Das Verbot des japanischen Walfangs ist der Umweltschutzorganisation Sea Shepherd zufolge in der Antarktis entscheidend für das Überleben der Wale in der Region.
Ungeachtet des Verbots bekennen sich neben Japan auchNorwegen und Island zur Jagd auf die Meerestiere. Sie berufen sich dabei auf ihre Traditionen.