Letzte Ruhe auf historischem
Vor 136 Jahren fand an der Linzer Gasse das letzte Erdbegräbnis statt. Nun hat die Stadt mit der denkmalgeschützten Ruhestätte in der Altstadt neue Pläne.
Mit einem Thema für die Ewigkeit befasst sich nächste Woche der Salzburger Gemeinderat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause. Es geht um die Frage, ob der denkmalgeschützte Sebastiansfriedhof an der Linzer Gasse für Urnenbestattungen genutzt werden soll.
Darauf haben sich die Parteien heuer im Frühjahr nach der Gemeinderatswahl in ihrem Arbeitsübereinkommen geeinigt. Vor allem Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) hatte sich dafür eingesetzt, den Friedhof in Abstimmung mit dem Denkmalamt zu aktivieren. Eigentümer des Friedhofs ist die Stadt Salzburg Immobilien Gesellschaft (SIG).
Am Mittwoch stimmt der Gemeinderat über den Amtsvorschlag aus dem Gartenamt ab. Er sieht als Bestattungsform eine „Urnenwiese am Arkadengang“vor. Die zersetzbaren Urnen sollen auf den Grasflächen unmittelbar neben dem Säulengang beigesetzt werden. Vorgesehen sind dieWiesenabschnitte neben jenen Säulen, die noch Platz für Gedenktafeln bieten.
Das Bundesdenkmalamt habe bereits eine positive Stellungnahme abgegeben, sagt Gartenamtsleiter Christian Stadler. In weiteren Gesprächen werde man klären, ob auch einzelne Urnengräber mit kleinen Grabmalen oder Urnenstelen in den Arkadengängen denkbar seien. Die Urnenwiese werde jedenfalls das historische Ambiente des Friedhofs nicht stören. DieWiese bleibe nach den Beisetzungen unverändert. DieUrnen aus Maisstärke sind nach 16Monaten abgebaut.
Erst wenn der Beschluss des Gemeinderats vorliegt, kann die SIG bei der Landesregierung um die Genehmigung zur Aktivie- rung des Sebastiansfriedhofs ansuchen. Läuft allesnach Plan, sollen die ersten Urnen Anfang November beigesetztwerden.
Nach Bekanntwerden der Pläne im Frühjahr seien bereits zahlreiche Anfragen eingelangt, sagt Stadler. „Das Interesse ist sehr groß.“Sollte das Land die Genehmigung erteilen, würden in St. Sebastian nur sogenannte Anlassfallbestattungen durchgeführt. Man könne keine Flächen reservieren oder freihalten. Die Zahl der Bestattungen müsse begrenzt werden. Man müsse zunächst einmal schauen, wie stark der Zuspruch von Bewohnern