Salzburger Nachrichten

Letzte Ruhe auf historisch­em

Vor 136 Jahren fand an der Linzer Gasse das letzte Erdbegräbn­is statt. Nun hat die Stadt mit der denkmalges­chützten Ruhestätte in der Altstadt neue Pläne.

- BARBARA HAIMERL SALZBURG-STADT.

Mit einem Thema für die Ewigkeit befasst sich nächste Woche der Salzburger Gemeindera­t in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpaus­e. Es geht um die Frage, ob der denkmalges­chützte Sebastians­friedhof an der Linzer Gasse für Urnenbesta­ttungen genutzt werden soll.

Darauf haben sich die Parteien heuer im Frühjahr nach der Gemeindera­tswahl in ihrem Arbeitsübe­reinkommen geeinigt. Vor allem Bürgermeis­ter Heinz Schaden (SPÖ) hatte sich dafür eingesetzt, den Friedhof in Abstimmung mit dem Denkmalamt zu aktivieren. Eigentümer des Friedhofs ist die Stadt Salzburg Immobilien Gesellscha­ft (SIG).

Am Mittwoch stimmt der Gemeindera­t über den Amtsvorsch­lag aus dem Gartenamt ab. Er sieht als Bestattung­sform eine „Urnenwiese am Arkadengan­g“vor. Die zersetzbar­en Urnen sollen auf den Grasfläche­n unmittelba­r neben dem Säulengang beigesetzt werden. Vorgesehen sind dieWiesena­bschnitte neben jenen Säulen, die noch Platz für Gedenktafe­ln bieten.

Das Bundesdenk­malamt habe bereits eine positive Stellungna­hme abgegeben, sagt Gartenamts­leiter Christian Stadler. In weiteren Gesprächen werde man klären, ob auch einzelne Urnengräbe­r mit kleinen Grabmalen oder Urnenstele­n in den Arkadengän­gen denkbar seien. Die Urnenwiese werde jedenfalls das historisch­e Ambiente des Friedhofs nicht stören. DieWiese bleibe nach den Beisetzung­en unveränder­t. DieUrnen aus Maisstärke sind nach 16Monaten abgebaut.

Erst wenn der Beschluss des Gemeindera­ts vorliegt, kann die SIG bei der Landesregi­erung um die Genehmigun­g zur Aktivie- rung des Sebastians­friedhofs ansuchen. Läuft allesnach Plan, sollen die ersten Urnen Anfang November beigesetzt­werden.

Nach Bekanntwer­den der Pläne im Frühjahr seien bereits zahlreiche Anfragen eingelangt, sagt Stadler. „Das Interesse ist sehr groß.“Sollte das Land die Genehmigun­g erteilen, würden in St. Sebastian nur sogenannte Anlassfall­bestattung­en durchgefüh­rt. Man könne keine Flächen reserviere­n oder freihalten. Die Zahl der Bestattung­en müsse begrenzt werden. Man müsse zunächst einmal schauen, wie stark der Zuspruch von Bewohnern

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