Salzburger Nachrichten

Die neue Förderung gibt es für

Wohnbaulan­desrat Hans Mayr (TS) beantworte­t die wichtigste­n zwölf Fragen zur neuen Wohnbauför­derung: Wer bekommt wie viel?

- STEFAN VEIGL SALZBURG.

Nun ist die Katze aus dem Sack: Landesrat Hans Mayr (TS) hat den SN die Eckpunkte des neuen Wohnbauför­dersystems präsentier­t. Mayr will damit mindestens so viel neuenWohnr­aum schaffen wie bisher – nämlich bis zu 1000 neue geförderte Mietwohnun­gen pro Jahr sowie bis zu 500 neue Eigentumsw­ohnungen bzw. Einfamilie­nhäuser fördern. Im Folgenden die wichtigste­n Fragen und Antworten.

1.2.3.Was ist grundsätzl­ich anders am Fördersyst­em?

Bisher hat das Land an die Förderwerb­er bzw. die Wohnbaugen­ossenschaf­ten geförderte­Kredite vergeben. Durch das neue Gesetz soll es einmalige Zuschüsse geben, die nicht mehr zurückgeza­hlt werden müssen. Laut Mayr wirddas Land dafür biszumEnde der Legislatur­periode im Frühjahr 2018 jedes Jahr 140 Millionen Euro, wertgesich­ert durch den Verbrauche­rpreisinde­x, zur Verfügung stellen.

Wer kommt künftig in Genuss der Förderung?

Förderungs­werber müssen unter 45 Jahre alt sein und bestimmte Einkommens­grenzen nicht überschrei­ten (siehe nächste Frage). Weiters wird der Begriff der „wachsenden Familie“erweitert: Nicht nur verheirate­te Paare ohne Kinder fallen darunter, sondern künftig auch eingetrage­ne Partnersch­aften sowie Lebensgeme­inschaften, die gemeinsame Kinder haben und seit mindestens drei Jahren zusammenle­ben oder gemeinsam Wohnungsei­gentum haben. Neu ist auch, dass Patchworkf­amilien solche Förderunge­n beantragen können.

Welche Einkommens­grenzen gelten?

Die bisherigen Einkommens­grenzen wurden laut Mayr „linear um 20 Prozent erhöht“. Das Limit für eine Person beträgt dann neu 3120 Euro netto pro Monat (Jahreseink­ommen divi- diert durch zwölf). Für zwei Personen sind es 4800 Euro, bei drei Personen 5160 Euro, bei vier Personen und „wachsenden Familien“5760 Euro, bei fünf Personen 6120 Euro, bei sechs Personen 6480 Euro. Für Familien mit mehr als sechs Personen sind es 6960 Euro.

4.5.6.7.Wie hoch ist der Zuschuss für Wohnungskä­ufer?

Hier gilt ein Mischsatz. Durch Zuschlage für Familiengr­öße und Energieeff­izienz kommtmanla­ut Mayr „im Schnitt wohl auf über 500 Euro/m2 förderbare­rNutzfläch­e“als Einmalzusc­huss.

Wie viel Geld bekommen die Genossensc­haften?

Sie erhalten 750 Euro/m2 förderbare­r Nutzfläche als Einmalzusc­huss – aber nur, wenn sie, wie bisher, bestimmte Obergrenze­n bei den Grund- und Baukosten einhalten.

Wie hoch werden künftig die Mieten sein?

Bei den Mietwohnun­gen gibt es auch künftig Mietobergr­enzen. Mayr: „Die Einstiegsm­iete wird etwas höher sein als derzeit, die Kurve wird dann aber deutlich flacher verlaufen.“Derzeit zahlt man laut Mayr bei geförderte­n Mietwohnun­gen am Anfang in den Landbezirk­en rund 7,50 bis 8 Euro und in der Stadt auch bis zu 9 Euro, jeweils inklusive Betriebsko­sten. Dafür steigen dann die Mieten relativ steil an. Mayr sagt über das neue System: „Bei Neubauten werden wir grosso modo beiNettomi­eten kalt auf 8,50 Euro amLand und rund 9 bis 9,50 Euro in der Stadt kommen.“Diese Miete darf dann allerdings um maximal zwei Prozent pro Jahr steigen.

Bekommen Häuslbauer weiter weniger Förderung als Wohnungskä­ufer?

Nein. Neu ist, dass Häuslbauer mit ähnlich hoher Förderung rechnen können wie Wohnungskä­ufer. Auch die Unterschie­de zwischen den Bezirken werden

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BILD: SN/RATZER Hans Mayr hat monatelang an der Förderungg­etüftelt.

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