Die neue Förderung gibt es für
Wohnbaulandesrat Hans Mayr (TS) beantwortet die wichtigsten zwölf Fragen zur neuen Wohnbauförderung: Wer bekommt wie viel?
Nun ist die Katze aus dem Sack: Landesrat Hans Mayr (TS) hat den SN die Eckpunkte des neuen Wohnbaufördersystems präsentiert. Mayr will damit mindestens so viel neuenWohnraum schaffen wie bisher – nämlich bis zu 1000 neue geförderte Mietwohnungen pro Jahr sowie bis zu 500 neue Eigentumswohnungen bzw. Einfamilienhäuser fördern. Im Folgenden die wichtigsten Fragen und Antworten.
1.2.3.Was ist grundsätzlich anders am Fördersystem?
Bisher hat das Land an die Förderwerber bzw. die Wohnbaugenossenschaften geförderteKredite vergeben. Durch das neue Gesetz soll es einmalige Zuschüsse geben, die nicht mehr zurückgezahlt werden müssen. Laut Mayr wirddas Land dafür biszumEnde der Legislaturperiode im Frühjahr 2018 jedes Jahr 140 Millionen Euro, wertgesichert durch den Verbraucherpreisindex, zur Verfügung stellen.
Wer kommt künftig in Genuss der Förderung?
Förderungswerber müssen unter 45 Jahre alt sein und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten (siehe nächste Frage). Weiters wird der Begriff der „wachsenden Familie“erweitert: Nicht nur verheiratete Paare ohne Kinder fallen darunter, sondern künftig auch eingetragene Partnerschaften sowie Lebensgemeinschaften, die gemeinsame Kinder haben und seit mindestens drei Jahren zusammenleben oder gemeinsam Wohnungseigentum haben. Neu ist auch, dass Patchworkfamilien solche Förderungen beantragen können.
Welche Einkommensgrenzen gelten?
Die bisherigen Einkommensgrenzen wurden laut Mayr „linear um 20 Prozent erhöht“. Das Limit für eine Person beträgt dann neu 3120 Euro netto pro Monat (Jahreseinkommen divi- diert durch zwölf). Für zwei Personen sind es 4800 Euro, bei drei Personen 5160 Euro, bei vier Personen und „wachsenden Familien“5760 Euro, bei fünf Personen 6120 Euro, bei sechs Personen 6480 Euro. Für Familien mit mehr als sechs Personen sind es 6960 Euro.
4.5.6.7.Wie hoch ist der Zuschuss für Wohnungskäufer?
Hier gilt ein Mischsatz. Durch Zuschlage für Familiengröße und Energieeffizienz kommtmanlaut Mayr „im Schnitt wohl auf über 500 Euro/m2 förderbarerNutzfläche“als Einmalzuschuss.
Wie viel Geld bekommen die Genossenschaften?
Sie erhalten 750 Euro/m2 förderbarer Nutzfläche als Einmalzuschuss – aber nur, wenn sie, wie bisher, bestimmte Obergrenzen bei den Grund- und Baukosten einhalten.
Wie hoch werden künftig die Mieten sein?
Bei den Mietwohnungen gibt es auch künftig Mietobergrenzen. Mayr: „Die Einstiegsmiete wird etwas höher sein als derzeit, die Kurve wird dann aber deutlich flacher verlaufen.“Derzeit zahlt man laut Mayr bei geförderten Mietwohnungen am Anfang in den Landbezirken rund 7,50 bis 8 Euro und in der Stadt auch bis zu 9 Euro, jeweils inklusive Betriebskosten. Dafür steigen dann die Mieten relativ steil an. Mayr sagt über das neue System: „Bei Neubauten werden wir grosso modo beiNettomieten kalt auf 8,50 Euro amLand und rund 9 bis 9,50 Euro in der Stadt kommen.“Diese Miete darf dann allerdings um maximal zwei Prozent pro Jahr steigen.
Bekommen Häuslbauer weiter weniger Förderung als Wohnungskäufer?
Nein. Neu ist, dass Häuslbauer mit ähnlich hoher Förderung rechnen können wie Wohnungskäufer. Auch die Unterschiede zwischen den Bezirken werden