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ausgeglichen. Mayrs Argument: „Da geht es um die Gerechtigkeit. Denn der Bewohner in St. Veit zahlt vielleicht weniger fürs Grundstück, wenn er pendelt, zahlt er dafür mehr für den Verkehr. Das wollen wir ausgleichen.“Die Stadtbürger werden aber trotzdem nicht weniger Förderung erhalten, betont er. Neu ist auch, dass künftig gebrauchte Wohnungen, die bisher nur schwach gefördert wurden, gar nicht mehr gefördertwerden.
8.Wie soll Weiterverkauf von geförderten Wohnungen verhindert werden?
Auf dieses Problem will das Land mit der Eintragung eines Pfandrechts für 25 Jahre imGrundbuch reagieren. Warum? Mayr: „Ein Veräußerungsverbot ergebe das Problem, dass eine touristische Nutzung in FormvonVermietung trotzdem möglich wäre. Wir wollen aber den dringenden Wohnbedarf fördern.“Wenn eine neue Eigentumswohnung künftig mit 50.000 Euro Zuschuss gefördert und nach 12,5 Jahren vermietet wird, muss der Förderwerber die Hälfte des Zuschusses, also 25.000 Euro, wieder ans Land zurückzahlen. Die Förderung des Landes wird also pro Jahr um vier Prozent abgeschrieben. Mayr: „Eine andere Nutzung von gefördertenWohnungen ist also nicht verboten – wird aber durch diese Regelung eingeschränkt.“
9.Wann wird die neue Förderung in Kraft treten?
Bisher hat das Land immer den 1. Jänner 2015 als Starttermin für das neue Gesetz angepeilt. Das ist aber laut Mayr nicht zu halten: „Es wird eher der 1. April werden, weil wir sonst mit den Fristen nicht zusammenkommen.“Es solle aber eine Übergangsregelung geben, verspricht er, „damit keine Baustelle steht“. Die alte Förderung wird aber dennoch mit Jahresende eingestellt. Aber was ist in der Zeit dazwischen? Mayr: „Wenn jemand im Jänner zu bauen beginnen will, wird es eine Möglichkeit geben, dass er das kann, aber die Förderzusicherung einfach später bekommt.“
10.11.Ist der Entwurf bereits in der Koalition fixiert?
Ja. Auch mit der SPÖ hat es Gespräche gegeben, wie Mayr betont. Wenn der Gesetzesvorschlag bis 1. Oktober in den Landtag eingebracht wird, sollte sich der 1. April für das Inkrafttreten des neuen Gesetzes ausgehen.
Welche Punkte sind noch offen?
Offen ist fürMayr vor allem eines: „Für mich stellt sich die Frage, ob nicht auch gewerbliche Bauträger geförderte Mietwohnungen bauen können.“Dazu soll es noch im Juni mit gemeinnützigen und gewerblichen Bauträgern ein Gespräch geben.
Weiterer offener Punkt sind die Modalitäten, die für eine geförderte Rückzahlung von bestehendenWohnbauförderdarlehen gelten sollen. Mayr: „Auch diese Regelung soll mit 1. April 2015 in Kraft treten. Es wird ein ähnliches Modell sein wie bisher. Wir gehen von Rabatten von 20 bis 25 Prozent aus.“
Dritter offener Punkt ist, wie teuer Eigentumswohnungen, die gefördert werden, maximal sein dürfen. Vorschlag von Mayr ist hier ein Preislimit von 4000 Euro/m2 für Wohnungen in der Stadt Salzburg. Für Gemeinden im „Speckgürtel“um die Stadt könnten 3750 Euro/m2 gelten, für Gemeinden, die etwasweiterweg sind, denkt er an 3500 bzw. 3250 Euro/m2.
12.Wofür gibt es sonst noch Förderungen?
Mayr will insbesondere Zu-, Auf- und Anbauten an bestehende Wohnungen („Nachverdichtung“) fördern. Bis zu 15.000 Euro Zuschuss soll es außerdem für Baumaßnahmengeben, dieWohnungen barrierefrei machen – wie Treppenlilfte, Eingangsverbreiterungen oder barrierefreie Bäder.