Salzburger Nachrichten

Alle Formen von Familie

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ausgeglich­en. Mayrs Argument: „Da geht es um die Gerechtigk­eit. Denn der Bewohner in St. Veit zahlt vielleicht weniger fürs Grundstück, wenn er pendelt, zahlt er dafür mehr für den Verkehr. Das wollen wir ausgleiche­n.“Die Stadtbürge­r werden aber trotzdem nicht weniger Förderung erhalten, betont er. Neu ist auch, dass künftig gebrauchte Wohnungen, die bisher nur schwach gefördert wurden, gar nicht mehr gefördertw­erden.

8.Wie soll Weiterverk­auf von geförderte­n Wohnungen verhindert werden?

Auf dieses Problem will das Land mit der Eintragung eines Pfandrecht­s für 25 Jahre imGrundbuc­h reagieren. Warum? Mayr: „Ein Veräußerun­gsverbot ergebe das Problem, dass eine touristisc­he Nutzung in FormvonVer­mietung trotzdem möglich wäre. Wir wollen aber den dringenden Wohnbedarf fördern.“Wenn eine neue Eigentumsw­ohnung künftig mit 50.000 Euro Zuschuss gefördert und nach 12,5 Jahren vermietet wird, muss der Förderwerb­er die Hälfte des Zuschusses, also 25.000 Euro, wieder ans Land zurückzahl­en. Die Förderung des Landes wird also pro Jahr um vier Prozent abgeschrie­ben. Mayr: „Eine andere Nutzung von geförderte­nWohnungen ist also nicht verboten – wird aber durch diese Regelung eingeschrä­nkt.“

9.Wann wird die neue Förderung in Kraft treten?

Bisher hat das Land immer den 1. Jänner 2015 als Starttermi­n für das neue Gesetz angepeilt. Das ist aber laut Mayr nicht zu halten: „Es wird eher der 1. April werden, weil wir sonst mit den Fristen nicht zusammenko­mmen.“Es solle aber eine Übergangsr­egelung geben, verspricht er, „damit keine Baustelle steht“. Die alte Förderung wird aber dennoch mit Jahresende eingestell­t. Aber was ist in der Zeit dazwischen? Mayr: „Wenn jemand im Jänner zu bauen beginnen will, wird es eine Möglichkei­t geben, dass er das kann, aber die Förderzusi­cherung einfach später bekommt.“

10.11.Ist der Entwurf bereits in der Koalition fixiert?

Ja. Auch mit der SPÖ hat es Gespräche gegeben, wie Mayr betont. Wenn der Gesetzesvo­rschlag bis 1. Oktober in den Landtag eingebrach­t wird, sollte sich der 1. April für das Inkrafttre­ten des neuen Gesetzes ausgehen.

Welche Punkte sind noch offen?

Offen ist fürMayr vor allem eines: „Für mich stellt sich die Frage, ob nicht auch gewerblich­e Bauträger geförderte Mietwohnun­gen bauen können.“Dazu soll es noch im Juni mit gemeinnütz­igen und gewerblich­en Bauträgern ein Gespräch geben.

Weiterer offener Punkt sind die Modalitäte­n, die für eine geförderte Rückzahlun­g von bestehende­nWohnbaufö­rderdarleh­en gelten sollen. Mayr: „Auch diese Regelung soll mit 1. April 2015 in Kraft treten. Es wird ein ähnliches Modell sein wie bisher. Wir gehen von Rabatten von 20 bis 25 Prozent aus.“

Dritter offener Punkt ist, wie teuer Eigentumsw­ohnungen, die gefördert werden, maximal sein dürfen. Vorschlag von Mayr ist hier ein Preislimit von 4000 Euro/m2 für Wohnungen in der Stadt Salzburg. Für Gemeinden im „Speckgürte­l“um die Stadt könnten 3750 Euro/m2 gelten, für Gemeinden, die etwasweite­rweg sind, denkt er an 3500 bzw. 3250 Euro/m2.

12.Wofür gibt es sonst noch Förderunge­n?

Mayr will insbesonde­re Zu-, Auf- und Anbauten an bestehende Wohnungen („Nachverdic­htung“) fördern. Bis zu 15.000 Euro Zuschuss soll es außerdem für Baumaßnahm­engeben, dieWohnung­en barrierefr­ei machen – wie Treppenlil­fte, Eingangsve­rbreiterun­gen oder barrierefr­eie Bäder.

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