Der eine Problemhund darf bleiben, der andere mussweg
Ob ein gefährlicher Hund seinem Halter weggenommen wird oder nicht, wird vom Magistrat und den Bürgermeistern am Land höchst unterschiedlich gehandhabt. Das zeigen zwei Beispiele.
Familie Kail aus Lamprechtshausen lebt seit Monaten in Angst. Ursache sind die zwei Rottweiler ihres Nachbarn, die immer wieder ohne Leine durch die Siedlung laufen. Einer der Hunde hat schon einmal einen Nachbarhund durch eine Bissattacke erheblich verletzt. Der andere ist im Frühjahr plötzlich im örtlichen Lidl-Markt aufgetaucht. Mitte Juli gab es einen weiteren Vorfall, wie Alexandra Kail sagt: „Da sind die Hunde wieder frei herumgelaufen, auch auf unserem Grundstück“, sagt die Mutter einer fünfjährigen und einer zweijährigen Tochter.
Gespräche mit dem Lamprechtshausener Bgm. Johann Grießner (ÖVP) hätten zu keinem Ergebnis geführt, klagt sie. „Ich weiß nicht, warum er kein Hundehalteverbot ausspricht. In an- deren Gemeinden gibt es das ja.“
Grießner verweist auf den Vermieter des Hundehalters: Dieser habe bereits eine Delogierung seines Mieters eingeleitet.
Weiters kritisiert der Bürgermeister die aktuelle Gesetzeslage: „Wann ist bei einem Hund Gefahr im Verzug? Wo ist die Grenze, ab der man einschreiten muss? Da ist es schwierig, die richtige Lösung zu finden.“Die Polizei, mit der er in diesem Fall schon oft in Kontakt gewesen sei, habe das gleiche Problem, klagt der Bürgermeister. SeinResümee: „Meistens muss es zuerst einen Bissvorfall geben, bis man wirklich einschreiten kann. Ich fühle mich da als Bürgermeister nicht kompetent. Das sollen Bezirkshauptmannschaft und Amtstierarzt machen.“
Völlig anders scheint dagegen die Sachlage in der Landeshauptstadt Salzburg zu sein, wo aber die gleiche Gesetzeslage gilt. Hundetrainerin Brigitta Höck ärgert sich über den Magistrat, der hier für Hundeabnahmen zuständig ist.
Anlassfall sind drei American Staffordshire Terrier, die ihren Besitzern vor wenigen Tagen abgenommen wurden. Höck: „Bei-
„Bevor etwas passiert, nehme ich einen Hund mehr weg.“
de Hundehalter bekamen einen Bescheid wegen angeblicher Beißvorfälle zugestellt. Dabei wurden beide Vorfälle vom Gericht nicht weiterverfolgt.“Höck kennt beide Hunde. Einer der beiden Besitzer hat inzwischen auch bei ihr den erweiterten Sachkun- denachweis abgelegt, der nur für bereits auffällig gewordene Hunde zu machen ist. Die Hundetrainerin meint, dass die Stadt bei Hundeabnahmen häufig vorschnell agiert.
Mittlerweile hat diese unterschiedliche Handhabung des gleichen Gesetzes auch die Politik erreicht. Klubobmann Helmut Naderer (TeamStronach) hat eine Landtagsanfrage an LH Wilfried Haslauer (ÖVP) gestellt. Dort fordert er, ebenso wie Expertin Höck, genauere Definitionen in der Hundehalteverordnung: Geklärt solle etwawerden, wann ein „nicht zumutbares Maß an Belästigung“durch einen Hund vorliege oder warum es für auffällige Hunde keinen verpflichtenden Wesenstest gebe.
Naderer geht aber noch einen Schritt weiter: „Manchmal kann man sich des Eindrucks einer gewissen Willkür oder Parteilich-