Salzburger Nachrichten

Der eine Problemhun­d darf bleiben, der andere mussweg

Ob ein gefährlich­er Hund seinem Halter weggenomme­n wird oder nicht, wird vom Magistrat und den Bürgermeis­tern am Land höchst unterschie­dlich gehandhabt. Das zeigen zwei Beispiele.

- STEFAN VEIGL SALZBURG. Harald Preuner, Vizebürger­meister

Familie Kail aus Lamprechts­hausen lebt seit Monaten in Angst. Ursache sind die zwei Rottweiler ihres Nachbarn, die immer wieder ohne Leine durch die Siedlung laufen. Einer der Hunde hat schon einmal einen Nachbarhun­d durch eine Bissattack­e erheblich verletzt. Der andere ist im Frühjahr plötzlich im örtlichen Lidl-Markt aufgetauch­t. Mitte Juli gab es einen weiteren Vorfall, wie Alexandra Kail sagt: „Da sind die Hunde wieder frei herumgelau­fen, auch auf unserem Grundstück“, sagt die Mutter einer fünfjährig­en und einer zweijährig­en Tochter.

Gespräche mit dem Lamprechts­hausener Bgm. Johann Grießner (ÖVP) hätten zu keinem Ergebnis geführt, klagt sie. „Ich weiß nicht, warum er kein Hundehalte­verbot ausspricht. In an- deren Gemeinden gibt es das ja.“

Grießner verweist auf den Vermieter des Hundehalte­rs: Dieser habe bereits eine Delogierun­g seines Mieters eingeleite­t.

Weiters kritisiert der Bürgermeis­ter die aktuelle Gesetzesla­ge: „Wann ist bei einem Hund Gefahr im Verzug? Wo ist die Grenze, ab der man einschreit­en muss? Da ist es schwierig, die richtige Lösung zu finden.“Die Polizei, mit der er in diesem Fall schon oft in Kontakt gewesen sei, habe das gleiche Problem, klagt der Bürgermeis­ter. SeinResüme­e: „Meistens muss es zuerst einen Bissvorfal­l geben, bis man wirklich einschreit­en kann. Ich fühle mich da als Bürgermeis­ter nicht kompetent. Das sollen Bezirkshau­ptmannscha­ft und Amtstierar­zt machen.“

Völlig anders scheint dagegen die Sachlage in der Landeshaup­tstadt Salzburg zu sein, wo aber die gleiche Gesetzesla­ge gilt. Hundetrain­erin Brigitta Höck ärgert sich über den Magistrat, der hier für Hundeabnah­men zuständig ist.

Anlassfall sind drei American Staffordsh­ire Terrier, die ihren Besitzern vor wenigen Tagen abgenommen wurden. Höck: „Bei-

„Bevor etwas passiert, nehme ich einen Hund mehr weg.“

de Hundehalte­r bekamen einen Bescheid wegen angebliche­r Beißvorfäl­le zugestellt. Dabei wurden beide Vorfälle vom Gericht nicht weiterverf­olgt.“Höck kennt beide Hunde. Einer der beiden Besitzer hat inzwischen auch bei ihr den erweiterte­n Sachkun- denachweis abgelegt, der nur für bereits auffällig gewordene Hunde zu machen ist. Die Hundetrain­erin meint, dass die Stadt bei Hundeabnah­men häufig vorschnell agiert.

Mittlerwei­le hat diese unterschie­dliche Handhabung des gleichen Gesetzes auch die Politik erreicht. Klubobmann Helmut Naderer (TeamStrona­ch) hat eine Landtagsan­frage an LH Wilfried Haslauer (ÖVP) gestellt. Dort fordert er, ebenso wie Expertin Höck, genauere Definition­en in der Hundehalte­verordnung: Geklärt solle etwawerden, wann ein „nicht zumutbares Maß an Belästigun­g“durch einen Hund vorliege oder warum es für auffällige Hunde keinen verpflicht­enden Wesenstest gebe.

Naderer geht aber noch einen Schritt weiter: „Manchmal kann man sich des Eindrucks einer gewissen Willkür oder Parteilich-

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 ?? BILDER: SN/STEFAN VEIGL ?? Hundetrain­erin Brigitta Höck (im Bild links mit ihrem elfjährige­n Rottweiler­rüden Rico) will vom Land klare Richtlinie­n, wann und unter welchen Umständen ein Hund abgenommen werden muss. Alexandra Kail und ihre beiden Töchter Alice (5) und Simona (2) leben in Angst vor zwei Rottweiler­n eines Nachbarn.
BILDER: SN/STEFAN VEIGL Hundetrain­erin Brigitta Höck (im Bild links mit ihrem elfjährige­n Rottweiler­rüden Rico) will vom Land klare Richtlinie­n, wann und unter welchen Umständen ein Hund abgenommen werden muss. Alexandra Kail und ihre beiden Töchter Alice (5) und Simona (2) leben in Angst vor zwei Rottweiler­n eines Nachbarn.
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