Salzburger Nachrichten

Sinnhaftig­keit derBundesl­änder

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Herr Generaldir­ektor Wolfgang Hesoun antwortet, dass die Landesbüro­kratien zu hinterfrag­en wären. Auch ich frage mich als einfacher Bürger, welche Effizienz und Sinnhaftig­keit sie haben. Denn als einfacher Bürger hatte ich bis jetzt mit der Landesregi­erung und Landesbüro­kratie wenig bis nichts zu tun.

1. Für all die wichtigen Sachen für den Staatsbürg­er wie Staatsbürg­erschaft, Pass, Führersche­in, Geburtsurk­unde, Meldeschei­n, Hausbau usw. ist entweder das Gemeinde- oder Bezirksamt zuständig.

2. Bauordnung, Landschaft­schutz-, Gewerbe-, Jugendschu­tz-, Landesschu­l- und Umweltgese­tze usw. können in einem Staat von der Größe Österreich, sicher in einem Bundesgese­tz zusammenge­fasst werden.

3. Es ist zu hinterfrag­en, welche Verantwort­ung Landeshaup­tmänner, Landesregi­erungen, Landtage bei Finanzschw­ierigkeite­n der Bundesländ­er, siehe Kärnten und Salzburg, überneh-

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men. Keine! Wenn in naher Zukunft die Europäisch­e Union für die Gestaltung der Finanz-, Außen-, Verteidigu­ng-, Wirtschaft­s- und Sicherheit­spolitik zuständig sein wird, so kann es doch nicht sein, dass wir weiterhin neun Landtage, neun Landesregi­erungen und neun Mal Landesbüro­kratie brauchen.

Erich Casagranda

5023 Salzburg

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