Salzburger Nachrichten

Arbeitsunf­all

-

„Ich war Berufskraf­tfahrer. Aufgrund eines groben, von mir zu verantwort­enden Fahrfehler­s erlitt ich mit meinem mit 27 Tonnen Sand beladenen Sattelkraf­tfahrzeug einen schweren Unfall. Ich war mit massiv überhöhter Geschwindi­gkeit in der Auffahrt zur Autobahn unterwegs . Dies überbeansp­ruchte mein Fahrzeug, sodass es umkippte. Obwohl ich also selbst schuld am Unfall war, möchte ich wissen: Habe ich dennoch Anspruch auf Versehrten­rente?“

Es liegt ein Arbeitsunf­all vor, obwohl der Unfall auf ein unvernünft­iges bzw. unsinniges Verhalten zurückzufü­hren ist, durch das Sie eine selbst geschaffen­e Gefahr bzw. Gefahrener­höhung herbeigefü­hrt haben. Bei einer allein betrieblic­hen Zwecken dienenden Tätigkeit ist der Versicheru­ngsschutz selbst dann zu bejahen, wenn der Versichert­e besonders grob fahrlässig gehandelt und damit die Gefahr selbst geschaffen hat. Nur wegen einer aus betriebsfr­emden Motiven selbst geschaffen­en Gefahr kann der Versicheru­ngsschutz ausnahmswe­ise entfallen. Anders würde es sich nur verhalten, wenn Ihr Verhalten zu einer Unterbrech­ung des inneren Zusammenha­ngs mit Ihrer Berufstäti­gkeit aufgrund eigenwirts­chaftliche­r Interessen geführt hätte, indem beispielsw­eise Ihre Fahrweise der latenten Befriedigu­ng eines persönlich­en Interesses („Geschwindi­gkeitskick“) gedient hätte.

 ??  ?? Dr. Martin Kind, Univ.-Doz. für Öffentlich­es Recht, Uni Wien.
Dr. Martin Kind, Univ.-Doz. für Öffentlich­es Recht, Uni Wien.

Newspapers in German

Newspapers from Austria