Arbeitsunfall
„Ich war Berufskraftfahrer. Aufgrund eines groben, von mir zu verantwortenden Fahrfehlers erlitt ich mit meinem mit 27 Tonnen Sand beladenen Sattelkraftfahrzeug einen schweren Unfall. Ich war mit massiv überhöhter Geschwindigkeit in der Auffahrt zur Autobahn unterwegs . Dies überbeanspruchte mein Fahrzeug, sodass es umkippte. Obwohl ich also selbst schuld am Unfall war, möchte ich wissen: Habe ich dennoch Anspruch auf Versehrtenrente?“
Es liegt ein Arbeitsunfall vor, obwohl der Unfall auf ein unvernünftiges bzw. unsinniges Verhalten zurückzuführen ist, durch das Sie eine selbst geschaffene Gefahr bzw. Gefahrenerhöhung herbeigeführt haben. Bei einer allein betrieblichen Zwecken dienenden Tätigkeit ist der Versicherungsschutz selbst dann zu bejahen, wenn der Versicherte besonders grob fahrlässig gehandelt und damit die Gefahr selbst geschaffen hat. Nur wegen einer aus betriebsfremden Motiven selbst geschaffenen Gefahr kann der Versicherungsschutz ausnahmsweise entfallen. Anders würde es sich nur verhalten, wenn Ihr Verhalten zu einer Unterbrechung des inneren Zusammenhangs mit Ihrer Berufstätigkeit aufgrund eigenwirtschaftlicher Interessen geführt hätte, indem beispielsweise Ihre Fahrweise der latenten Befriedigung eines persönlichen Interesses („Geschwindigkeitskick“) gedient hätte.