Arbeitslose müssen nicht zuHause bleiben
Österreicher können in Spanien nach Arbeit suchen – und dort das Arbeitslosengeld kassieren.
Die Grünen fordern „Urlaub“für Arbeitslose. Nachdem man 90 Tage Leistungen des Arbeitsmarktservice (AMS) in Anspruch genommen hat, sollten fünf freie Tage zulässig sein. Das wären 20 Tage im Jahr. Die Leser diskutierten heftig auf über den Vorstoß. „Urlaub muss an Arbeitsleistung gebunden sein“, schreibt ein User. Ein zweiter meint indes, dass der Vorschlag nicht abwegig sei: „Wenn man AMS-Geld bezieht, darf man nicht wegfahren – auch nicht, um einmal für eine Woche Verwandte zu besuchen.“
Ganz so ist es nicht. MariusWilk vom AMS Österreich erklärt, dass ein Arbeitsloser für die Vermittlung zur Verfügung stehen muss. „Wenn wir eine offene Stelle haben, muss er zu einem Bewerbungsgespräch fahren können.“Sollte der Arbeitslose aus Salzburg also gerade Verwandte inWien besuchen, müsse er sich in den Zug setzen. Die Kommunikation mit dem AMS kann über Handy, E-Mail oder dem elektronischen AMS-Konto erfolgen.
Ein Auslandsurlaub für Arbeitslose ist bisher nicht vorgesehen. Wenn der Urlaub allerdings vor dem Jobverlust gebucht wurde, kann es eine Ausnahme geben. „Wenn das Ansuchen gut nachvollziehbar ist, stimmt der Regionalbeirat meist zu“, sagtWilk.
Wer unberechtigt ins Ausland fährt, dem wird das Arbeitslosengeld gestrichen. Wie lang, das entscheidet die jeweilige Geschäftsstelle. Für das AMS muss der Arbeitssuchende Immer.
Heiner Sternemann vomArbeitslosenfonds der Erzdiözese sieht darin ein Problem: „DieMenschen stehen massiv unter Druck.“Angestellte könnten ihre Arbeit abschließen, sobald sie das Büro verlassen; sie schalten einfach ihr Handy aus. Arbeitslose können sich nicht so einfach anderen Dingen zuwenden. „Das AMS hat etwas Unmenschliches. Es greift tief ins Privatleben ein. Die Arbeitslosen können sich nicht mehr regenerieren, entspannen.“Sternemann hält deshalb den Vorschlag der Grünen für sehr wichtig: „Eine freie Woche wirkt sich positiv auf die Psyche aus.“
Wenn es keinUrlaub ist, sieht das Recht bereits jetzt einen Aufenthalt etwa in Spanien vor. Wo ein Öster-
erreichbar
sein. reicher innerhalb der EU Arbeit sucht, ist ihm überlassen. „Arbeitslose können ihre Entschädigung auch in einem anderen Land beziehen – sie müssen sich aber etwa beim spanischen AMS melden“, sagtWilk.
In Härtefällen, wie der Bestattung eines nahen Verwandten, kann ein Arbeitsloser Österreich verlassen. Um sicherzugehen, dass er dadurch nicht sein Arbeitslosengeld verliert, muss er vorher beim AMS ein Nachsichtansuchen stellen. „Jemand vom AMS entscheidet also, ob ein Arbeitsloser auf das Begräbnis darf: Das ist willkürlich“, heißt es von den Grünen. An fünf Tagen in drei Monaten sollten Arbeitslose selbst entscheiden können, wohin sie sich bewegen.